Siegen – Der Streit zwischen dem Fitness Model Karl Ess und dem Rapper Farid Bang (bürgerlich Farid Hamed El Abdellaoui) endete heute vor dem Siegener Landgericht mit einem Vergleich.
Farid Bang hatte im Rahmen einer Veranstaltung das Fitness Model Karl Ess und dessen Mutter beleidigt. Unter anderem nannte er ihn einen „Hurensohn“. Ein Video dieser Beleidigungen landete anschließend auf YouTube. Nachdem der Rapper mit marokkanischen Wurzeln den Unterlassungsanspruch bereits außergerichtlich anerkannt hatte, wollte Karl Ess weiterhin Schmerzensgeld. „Schmerzensgeld wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung wird nur bei besonders schweren Persönlichkeitsverletzungen gewährt“, erklärte der Berliner Medienanwalt Ehssan Khazaeli von der Kanzlei VON RUEDEN. Maßgeblich zur Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes ist die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs. Weiter spielen Anlass und Beweggrund des sich Äußernden sowie der Grad seines Verschuldens eine wesentliche Rolle.
Gericht sieht schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Farid Bang
Das Gericht hatte bereits in dem einführenden Rechtsgespräch durchblicken lassen, dass es die Äußerungen Farid Bangs nicht mehr für szenetypisch hält. Ein Schmerzensgeldanspruch sei unabweisbar. Der Fall war von Juristen mit Spannung beobachtet worden, da hier unterschiedliche Rechtsgüter aufeinander stoßen. Einerseits konnte sich Farid Bang auf die Kunstfreiheit berufen und insbesondere vorbringen, dass es zu seiner Kunstfigur gehört, Menschen zu beleidigen. Andererseits konnte dem entgegengehalten werden, dass sich Karl Ess gerade nicht in dieser Szene bewegt und auch wohl keinen Anlass dazu gegeben hat, dass sich ein Rapper derart über ihn äußert. Erschwerend kam hinzu, dass beide für unterschiedliche Bodybuildingprodukte werben und daher Konkurrenten sind. „Gegen sachliche Kritik ist im Wettbewerb nichts einzuwenden, aber hier sind Schranken überschritten worden“, sagt Khazaeli.
Pikant: Farid Bang und Karl Ess sind Mitbewerber
Das Gericht hatte ursprünglich das persönliche Erscheinen des Rappers angeordnet, um zur Sachverhaltsaufklärung beizutragen. Auf Facebook veröffentlichte er jedoch ein Foto, das ihn in Los Angeles zeigen soll. Er habe etwas wichtigeres zu tun, weshalb er nicht nach Siegen komme könne. Er wünsche aber dem Kläger und seiner Mutter viel Glück. Diese war aber nicht Partei des Verfahrens, wie ein Gerichtssprecher sagte. Am frühen Mittwochnachmittag einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, wonach der Rapper Farid Bang 12.500,- Euro Schmerzensgeld an Karl Ess zu zahlen hat. Der Vergleich ist jedoch noch innerhalb von drei Wochen widerrufbar. „Sollte eine der Parteien den Vergleich widerrufen, kommt es erneut zur mündlichen Verhandlung. Dann muss das Gericht entscheiden,“ sagt Khazaeli.