Abgasskandal: Kraftfahrt-Bundesamt vermutet illegale Abschalteinrichtungen in Diesel-Motoren von Fiat

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Das Landgericht Gießen hatte in einem Fall im Fiat-Abgasskandal eine Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geschickt. Es ging um die Abgasreinigung in verschiedenen Fiat-Diesel-Motoren, die in Wohnmobilen eingebaut sind. Im Antwortschreiben legt das KBA nahe, dass in den betreffenden Motoren illegale Abschalteinrichtungen verbaut sind. Der klagende Camper-Besitzer wird in diesem Verfahren von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertreten.

In dem amtlichen Schreiben erklärt das KBA, dass die Behörde in zwei Diesel-Modellen des Motoren-Herstellers Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen vermutet. Zu diesem Schluss kommt das KBA mit Sitz in Flensburg nach der Auswertung einer Abgas-Untersuchung. Für die Untersuchungsreihe prüfte das KBA als zuständige Behörde die Abgaswerte dreier Fiat-Fahrzeuge mit Dieselmotor:

  • Fiat Ducato 2.3l 96 kW der Abgasnorm Euro 5
  • Fiat Ducato 2.3l Multijet 110 der Abgasnorm Euro 6 LNT
  • Fiat Ducato 2.3l Multijet 130 der Abgasnorm Euro 6 mit SCR-System (AdBlue)

Die emissionsbezogenen Untersuchungsergebnisse ergaben, dass sich in den Fiat-Motoren der ersten beiden Modelle unzulässige Abschalteinrichtungen befinden müssen. Die beiden getesteten Fahrzeuge halten die gesetzlichen Grenzwerte für umwelt- und gesundheitsschädliche Stickoxide im Normalbetrieb nicht ein. Diese Fiat-Fahrzeuge bilden jedoch meist die Basismodelle für Wohnmobile verschiedener Hersteller. Dementsprechend betrifft die neue Erkenntnis des KBA zu den illegalen Abschalteinrichtungen nun viele Camper-Besitzer.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat die zuständige italienische Typengenehmigungsbehörde über die neuen Untersuchungsergebnisse informiert. Zudem hat das KBA ein Verfahren nach Art. 30 Absatz 3 Satz 1 der Richtlinie 2007/46/EG eingeleitet. Demzufolge werden die italienischen Behörden aufgefordert, die Abgaswerte der betroffenen Fiat-Wohnmobile noch einmal zu untersuchen. Bisher haben die italienischen Behörden noch nichts unternommen. Daher hat das KBA gleichzeitig die Europäische Kommission informiert und um Beilegung des Streitfalls gebeten.

Halter eines betroffenen Wohnmobils mit Fiat-Motor dürfen das Fahrzeug bisher weiter im Straßenverkehr nutzen – das bestätigt auch das KBA in dem amtlichen Schreiben. Möglich ist aber, dass die Behörde demnächst einen Rückruf für die Modelle anordnet, wie sie im Abgasskandal bisher üblich waren. Aufgrund der illegalen Abschalteinrichtung könnten die Wohnmobile mit Dieselmotor nun an Wert verlieren. Bei besonders hochpreisigen Fahrzeugen fällt dieser Wertverlust stark ins Gewicht.

Betroffene Wohnmobil-Halter sollten sich daher jetzt anwaltlich beraten lassen. Wie bei den deutschen Autobauern auch, wird Fiat vor Gericht zunehmend zu Schadensersatzzahlungen an den Kunden verurteilt. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertritt Verbraucher im Dieselskandal bundesweit gegen deutsche und internationale Fahrzeughersteller – auch gegen Fiat. In einer kostenlosen Erstberatung prüft sie, ob ein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und welche Schadensersatzansprüche bestehen. Mehr als 14.000 Mandanten bundesweit vertritt VON RUEDEN bereits im Dieselskandal.