BGH-Entscheidung im Dieselskandal: Verbraucher müssen vor Gericht keinen fundierten Vortrag halten

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Laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) – Deutschlands höchstem Gericht – dürfen im Abgasskandal keine hohen Anforderungen an den Vortrag eines Verbrauchers vor Gericht gestellt werden. Kläger müssen damit in einem Gerichtsverfahren keinen fundierten Vortrag zur Verwendung eines Thermofensters in einem manipulierten Dieselmotor halten. 

Ein Kläger schlug vor, ein Sachverständigengutachten einzuholen, das beweist, dass sich in seinem Dieselfahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters befindet. Weder das erstinstanzliche Gericht noch das Berufungsgericht nahmen diesen Vorschlag an. Da der Kläger nur eine Behauptung hinsichtlich des Vorhandenseins eines Thermofensterns aufgestellt hatte, sei der Vortrag nicht ausreichend. 

Dem wiederspricht der Bundesgerichtshof nun. „Die Angabe näherer Einzelheiten ist nicht erforderlich, soweit diese für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind“, so die Karlsruher Richter. Die vorinstanzlichen Gerichte hätten zu strenge Anforderungen an den klagenden Verbraucher gestellt. Zudem erklärte der BGH, dass das Fahrzeug des Klägers nicht zwingend vom zuständigen Kraftfahrt Bundesamt (KBA) zurückgerufen worden sein muss, um davon auszugehen, dass sich eine illegale Abschalteinrichtung im Motor befindet. 

Johannes von Rüden, Partner und Rechtsanwalt der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, bezeichnet die BGH-Entscheidung als eine Trendwende in der Rechtsprechung: „Die Gerichte haben bisher oft dargestellt, dass der von uns Verbraucherschützern dargestellte Sachverhalt zu knapp sei. Da Verbrauchern regelmäßig der Einblick in die Motorsteuerung fehlt, müssen sie sich auf das stützen dürfen, was öffentlich bekannt ist. Es läge an Daimler, die Vorwürfe zu entkräften, was bisher noch nicht geschehen ist“, erklärt von Rüden. Den Rechtsanwalt freut es zudem, dass der Bundesgerichtshof eine verbraucherschützende Haltung eingenommen hat: „Rechtsschutzversicherungen werden sich nun auch nicht mehr darauf berufen können, dass für das Vorliegen illegaler Abschalteinrichtungen zu wenige Anhaltspunkte vorliegen. Auf Daimler dürfte eine Klagewelle zurollen.“