Abmahnung der Kanzlei Walter, Thummerer, Endler & Coll. i.A.v. Sandra Buhrow

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Wie uns bekannt wurde, verschickt die in Cottbus ansässige Rechtsanwaltskanzlei Walter, Thummerer, Endler & Coll. im Auftrag von Frau Sandra Buhrow Abmahnungen.

Abmahnung der Kanzlei Walter, Thummerer, Endler & Coll. i.A.v. Sandra BuhrowDen abgemahnten Verbrauchern wird die unberechtigte Nutzung von geschützten Lichtbildwerken sowie Lichtbildern zur Last gelegt. Betroffen sind in diesem Fall nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch Privatpersonen. Die abgemahnten Verbraucher werden einerseits dazu aufgefordert, eine Vertragsstrafe von 5.001.00 Euro zu bezahlen, wenn gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wird, sowie einen Schadensersatz in Höhe von 300 Euro pro genutztem Bild zu entrichten. Zudem soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.

Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unter der Telefonnummer 030 / 200590770 unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen.

Sollten Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Walter, Thummerer, Endler & Coll. erhalten haben, so empfehlen wir Ihnen folgende Grundregeln:

  1. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  2. Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  3. Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Gegenseite auf.
  4. Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  5. Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!

Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung!

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