Abmahnung von Frommer Legal: Illegales Filesharing des Films „Adrift – Die Farbe des Horizonts“

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Die Münchener Kanzlei Frommer Legal ist für das massenhafte Verschicken von urheberrechtlichen Abmahnungen bekannt. Im Namen der TOBIS Film GmbH erhalten Betroffene aktuell ein Schreiben, mit dem das Filesharing des Films „Adrift –Die Farbe des Horizonts“ abgemahnt wird. Der Grund: angebliche Urheberrechtsverletzungen. Der Adressat des Abmahnschreibens soll den Film über ein Filesharing-Programm ohne Zustimmung des Rechteinhabers im Internet geteilt haben. Wie reagieren Betroffene am besten auf solche Abmahnungen?

Das Filmdrama „Adrift“ – nach einer wahren Begebenheit

Das Drama „Adrift“ des Regisseurs Baltasar Kormákur von 2018 basiert auf einer wahren Begebenheit aus den 80er Jahren: Während eines Segeltörns im Pazifik geraten Tami Oldham (Shailene Woodley) und ihr Verlobter Richard Sharp (Sam Claflin) zwischen Tahiti und Kalifornien in einen Wirbelsturm.

Was als romantisches Abenteuer beginnt, wird zum Alptraum: Richard geht über Bord und Tami erwacht später auf offener See ganz auf sich allein gestellt auf der Segelyacht. Den Zielhafen San Diego kann sie nicht erreichen, daher beschließt Tami, Kurs auf das 1500 Seemeilen entfernte Hawaii zu nehmen. Ihr schwer verletzter Verlobter unterstützt sie dabei. Doch Richards Hilfe erweist sich am Ende des Films als Halluzination.

Was fordert Frommer Legal für das Filesharing des Films „Adrift“?

Frommer Legal verlangt für das illegale Filesharing des Films „Adrift“ die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz in Höhe von 700 Euro und die Übernahme der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 Euro. Die abmahnende Kanzlei bietet dem Empfänger des Schreibens einen Vergleich an: Gegen Abgabe der Unterlassungserklärung und die Zahlung der Vergleichssumme soll eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Nach Ablauf der von der Kanzlei gesetzten Frist drohen die Anwälte damit, den Fall vor Gericht zu bringen.

Die geforderte Vergleichssumme ist jedoch oft überhöht. Der Betrag sollte daher von einem erfahrenen Rechtsanwalt überprüft werden. Die Forderungssumme kann wahrscheinlich gesenkt werden – auch dann, wenn der Abgemahnte die Tat tatsächlich selbst begangen hat. In vielen Fällen besteht jedoch überhaupt keine Haftung des Adressaten. Deshalb sollte man die Unterlassungserklärung auf keinen Fall ungeprüft unterschreiben – sie kann dann kaum noch zurückgenommen werden. Meistens ist die Erklärung nicht erforderlich. Falls eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden muss, sollte sie von einem Anwalt abgeändert werden.

Was tun bei Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal?

Die Kanzlei Frommer Legal räumt Abgemahnten in der Regel nur eine kurze Frist ein, um auf die Abmahnung zu reagieren. Trotzdem sollten man Ruhe bewahren und nichts überstürzen. Nicht zu reagieren ist aber auch keine Option, sonst kann die Gegenseite ein Gerichtsverfahren einleiten, das im Fall einer Niederlage hohe Kosten verursacht. Unsere Tipps bei einer Abmahnung von Frommer Legal:

• Kontaktieren Sie Frommer Legal nicht selbst und erteilen Sie keine Auskünfte. Die Gegenseite erhält sonst Informationen, die gegen Sie verwendet werden könnten.

• Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie die geforderte Vergleichssumme nicht ohne Prüfung.

• Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung. Ein auf Filesharing spezialisierter Anwälte unterstützt Sie dabei, die Forderungen von Frommer Legal abzuwenden oder zumindest zu reduzieren.

Lassen Sie sich von unseren Spezialisten für Urheberrecht beraten! Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN prüft Ihren Fall und berät Sie bei einer Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal wegen des Films „Adrift“. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 7777. Rufen Sie uns an!