Abmahnung von Frommer Legal wegen Filesharing des Films „Tom & Jerry“

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Die Warner Bros. Entertainment Inc. hat die Kanzlei Frommer Legal beauftragt, Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen am Film „Tom & Jerry“ auszusprechen. Die US-amerikanische Familienkomödie soll am 12. August 2021 in die deutschen Kinos kommen, kann aber bereits jetzt im Internet über Tauschbörsen heruntergeladen werde – was oft illegal ist und Abmahnungen zur Folge haben kann. In dem Abmahnschreiben von Frommer Legal werden ein Unterlassungsanspruch und Schadensersatz zuzüglich Anwaltskosten geltend gemacht.

„Tom & Jerry“ – der Film

Die Filmversion der bekannten Zeichentrickserie „Tom und Jerry“ aus den 1940er Jahren wurde als Realfilm gedreht und mit Computeranimationen ergänzt. Inhaltlich geht es im Film „Tom & Jerry“ um zwei Rivalen: Maus Jerry und Kater Tom. Die beiden Kontrahenten haben beschlossen, ihre Streitereien zu beenden und fortan getrennte Wege zu gehen. Jerry zieht in ein New Yorker Nobelhotel, in dem eine große Hochzeitsfeier stattfinden soll. Die junge Angestellte Kayla soll vorher die Maus loswerden und bringt zu diesem Zweck ausgerechnet Kater Tom ins Hotel. Kaylas Vorgesetzter Terrance macht neben Kayla auch Tom und Jerry das Leben schwer und die drei verbünden sich gegen ihren Widersacher.

Forderungen aus der Abmahnung wegen des Films „Tom & Jerry“

In Filesharing-Abmahnungen geht es um das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Werken. Werden Werke illegal über Tauschbörsen im Internet verbreitet, verfolgen die Rechteinhaber die Rechtsverstöße durch den Ausspruch von Abmahnungen. Dabei geht es immer um die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken – also nicht um den Download, sondern um den illegalen Upload. Wer einen Film herunterlädt, gibt die Daten nämlich automatisch auch an andere weiter.

Der von Frommer Legal abgemahnte Anschlussinhaber soll den Film „Tom & Jerry“ auf einer Filesharing-Plattform heruntergeladen und mit anderen Nutzern geteilt haben. Deshalb erheben die Anwälte von Frommer Legal folgende Forderungen:

• Der Anschlussinhaber soll eine strafbewehrten Unterlassungserklärung abgeben,

• Schadensersatz in Höhe von 700 Euro

• und Anwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro zahlen.

Mit der Abmahnung wird das Ziel verfolgt, das rechtswidrige Verhalten zu beenden.

Wie sollte man auf eine Filesharing-Abmahnung reagieren?

Damit der Fall nicht vor Gericht landet, sollte die Abmahnung von Frommer Legal wegen des Films „Tom & Jerry“ auf keinen Fall ignoriert werden. Auch die in der Abmahnung genannten Fristen müssen eingehalten werden. Nehmen Sie keinen Kontakt zur Kanzlei Frommer Legal auf und zahlen Sie die geforderte Summe in Höhe von 935,80 Euro nicht. Bevor Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, sollte sie unbedingt von einem auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden.

Oft sind solche Erklärungen unnötig oder können abgemildert werden. Sie ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Inhaber des Internet-Anschlusses den Film selbst zum Download angeboten hat. Kommen andere Haushaltsmitglieder oder Besucher als Täter in Frage, kann die Haftung entfallen und es muss weder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben noch bezahlt werden.

Falls Sie die Urheberrechtsverletzung am Film „Tom & Jerry“ selbst begangen haben und eine Unterlassungserklärung abgeben müssen, sollte sie am besten von einem Anwalt individuell formuliert werden. Sonst kann aus einer Unterlassungserklärung eine fast lebenslange Bindung entstehen, was mit einem hohen Kostenrisiko verbunden ist. Wenn die Haftung des Anschlussinhabers nicht geklärt ist, sollte gar keine Unterlassungserklärung abgegeben werden – und es müssen auch keine Zahlungen geleistet werden.

Forderungen der Abmahnung anwaltlich prüfen lassen

Wurden Sie von Frommer Legal wegen illegalem Filesharing abgemahnt? Dann sollten Sie sowohl die Notwendigkeit einer Unterlassungserklärung als auch die Höhe der Vergleichssumme unbedingt von einem erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Die Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Wir prüfen Ihre Filesharing-Abmahnung und finden heraus, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung am Film „Tom & Jerry“ vorliegt. Möglicherweise sind die Ansprüche aus der Abmahnung nämlich unberechtigt. Rufen Sie uns unter der 030 – 200 590 77 77 an oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.