Abmahnung von Waldorf Frommer: Filesharing des Thrillers „Extremely Wicked, Shockingly Evil and Vile“

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH das Filesharing des Films „Extremely Wicked, Shockingly Evil and Vile“ ab. Dem Abgemahnten wird eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Die Rechtsanwälte der Abmahnkanzlei fordern daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, machen einen Lizenzschadensersatz geltend und verlangen die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Doch das Unterschreiben von strafbewehrten Unterlassungserklärungen birgt hohe finanzielle Risiken. Außerdem sind die Forderungen der Abmahnkanzleien oft unberechtigt oder zumindest überhöht. Deshalb sollten sich Betroffene von einem auf Filesharing spezialisierten Anwalt beraten lassen, bevor sie auf eine solche Abmahnung reagieren.

Der Film „Extremely Wicked, Shockingly Evil and Vile“

Der Thriller „Extremely Wicked, Shockingly Evil and Vile“ von Joe Berlinger aus dem Jahr 2019 basiert auf den Memoiren von Elizabeth Kendall. Die Filmbiografie spielt Ende der 60ger Jahre und handelt von dem Serienmörder Ted Bundy. In einer Bar in Seattle umwirbt der charismatische Bundy die alleinerziehende Mutter Liz Kloepfer, die sich in den klugen und attraktiven Jurastudenten verliebt. Bundy zieht bei Liz und ihrer Tochter Molly ein. Doch das Familienglück währt nicht lange: Ted wird im Zusammenhang mit einer Entführung festgenommen und wegen einer Reihe grausamer Morde angeklagt. Ist der Mann, mit dem Liz ihr Leben teilt, ein gefährlicher Psychopath?

Die Forderungen von Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer

Filesharing-Abmahnungen liegt der Vorwurf zugrunde, der Titel sei in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden. Die Abmahnungen verfolgen in erster Linie das Ziel, das rechtswidrige Verhalten zu beenden – das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachens eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Dabei geht es darum, dass ein bestimmtes Werk ohne Erlaubnis des Rechteinhabers über den Internetanschluss des Abgemahnten verbreitet wurde. Es geht nicht um einen illegalen Download, sondern um den gleichzeitigen Upload, denn in der Regel führt jeder Download mittels einer Tauschbörsen-Software dazu, dass die Daten auch weiterverbreitet werden.

Die abmahnende Kanzlei bietet den Adressaten der Abmahnschreiben in der Regel an, gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Nach einer von den Abmahnenden gesetzten Frist werde man gerichtliche Hilfe ersuchen, so die Drohung. Das klingt beunruhigend, doch keine Panik: Wir helfen Ihnen, die richtige Strategie im Umgang mit der Abmahnung zu finden.

Was tun, wenn man eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten hat?

Filesharing-Abmahnungen können gerichtliche Mahnbescheide und Klageverfahren nach sich ziehen. Die Zahlungsansprüche werden oft durch Inkassobüros weiterverfolgt. Deshalb ist eine fundierte anwaltliche Beratung sehr wichtig. Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Extremely Wicked, Shockingly Evil and Vile“ erhalten haben, sollten Sie zunächst prüfen lassen, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, die eine Verpflichtung begründet.

• Bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte.

• Nehmen Sie keinen Kontakt zu Waldorf Frommer auf.

• Unterschreiben und zahlen Sie nicht.

• Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Anwälten beraten.

Im Idealfall können sämtliche Ansprüche aus der Abmahnung zurückgewiesen werden. Das ist möglich, wenn der Anschlussinhaber sich entlasten und die sogenannte sekundäre Darlegungslast erfüllt werden kann. Geben Sie daher nie eine Unterlassungserklärung ab, wenn gar keine entsprechenden Ansprüche bestehen. Wenn der Anschlussinhaber nicht nachweislich belastet werden kann, müssen auch keine Zahlungen geleistet werden.

Sollten Sie die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen haben, überprüfen unsere Experten die Höhe der geforderten Entschädigungssumme. Die Forderungssumme von Waldorf Frommer kann in vielen Fällen gesenkt werden, denn bei Abmahnungen gibt es in der Regel einen Verhandlungsspielraum.

Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung!

Weil jeder Fall individuell eingeschätzt werden muss, sollten Sie zunächst unser kostenloses Erstgespräch nutzen. Die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN prüfen Ihren Fall und beraten Sie bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen am Film „Extremely Wicked, Shockingly Evil and Vile“. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 7777. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen, die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer abzuwehren oder zu reduzieren.