Abmahnung wegen Verwendung von Bildern aus Wikipedia

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Seit einiger Zeit häufen sich Fälle von Abmahnungen wegen der Verwendung von Bildern aus der freien Internet-Enzyklopädie Wikipedia, da diese ohne Beachtung der Creative-Commons-Lizenz des Urhebers veröffentlicht wurden. Es trifft zumeist Blogger oder kleinere Unternehmer, die häufig gar nicht wissen, dass sie damit eine Urheberrechtsverletzung begehen.

Abmahnung wegen Verwendung von Bildern aus Wikipedia

Was sind Creative-Commons-Lizenzen?

Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) gehören zu den sogenannten Open-Content-Lizenzen. Die Verwendung derartiger Lizenzen soll ermöglichen, der Öffentlichkeit Werke kostenlos unter Beachtung der Lizenzbestimmungen zur Verfügung zu stellen. Die CC-Lizenzen sind weitgehend vergleichbar mit den speziell für die Verbreitung von Software entwickelten Open-Source-Lizenzen. Der Urheber, der sein Werk mit einer CC-Lizenz versehen will, kann sich auf dem Server der Creative Commons Corporation einen Lizenzvertrag aus mehreren Modulen zusammenstellen, je nachdem wie weit die Nutzungsrechte für den jeweiligen Nutzer beschränkt werden sollen.

Was gilt für Bilder, die auf Wikipedia veröffentlicht werden?

Bei Wikipedia werden die eingestellten Bilder ebenfalls unter einer CC-Lizenz veröffentlicht, die genaue verwendete Lizenz heißt CC-BY-SA. Im Rahmen der Lizenz räumt der Urheber die Nutzungsrechte an seinem Bild ein, allerdings unter den Bedingungen des Lizenzvertrags.

Will man das Bild für seine eigene Website nutzen, müssen deshalb der Werkstitel und der Name des Urhebers angegeben werden. Zudem muss die Website einen Link auf das Werk und / oder den Urheber sowie einen Link auf die Lizenzurkunde bei Creative Commons enthalten.

Rechtsfolgen bei Verstößen

Wer ein unter CC-Lizenz stehendes Werk unter Verletzung der Lizenzbedingungen verwendet, handelt ohne Genehmigung und verletzt den Urheber in seinen Rechten nach § 97 Abs. 1 UrhG (LG Berlin, Az.: 16 O 458/10). Das Bild ist urheberrechtlich als Lichtbildwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder als Lichtbild nach § 72 UrhG geschützt. Wenn das Foto auf einer Internetseite unter Verletzung der Lizenzbedingungen eingestellt wird, handelt es sich um eine nicht von einer Genehmigung des Urhebers gedeckte und damit widerrechtliche Verwendung im Sinne des § 97 Abs. 1 UrhG.

Der Verwender kann von dem Rechteinhaber auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Die Wiederholungsgefahr kann regelmäßig nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Auch eine Schadensersatzpflicht ist möglich, § 97 Abs.2 UrhG. Bei der Bemessung des Schadensersatzes wird in der Regel auf die fiktive Lizenzgebühr abgestellt. Eine kostenpflichtige Abmahnung auf Unterlassung kann gemäß § 97a Abs.1 UrhG erfolgen.

Wie kann eine Abmahnung vermieden werden?

Solange die Lizenzbedingungen eingehalten werden, ist eine Verwendung des Bildes zulässig. Stammt das Bild von Wikipedia, sollte die Website folgende Angaben enthalten:

  • Werkstitel
  • Name des Urhebers
  • Link auf das Werk und / oder den Urheber
  • Link auf die Lizenzurkunde bei Creative Commons (bei Wikipedia CC-BY-SA)