BGH Internet-Videorecorder greifen in Weitersenderecht ein – OLG muss Zwangslizenzeinwand prüfen

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BGH Internet-Videorecorder greifen in Weitersenderecht ein - OLG muss Zwangslizenzeinwand prüfenDie Internet-Videorecorder «Shift.TV» und «Save.TV» greifen in das Recht der Fernsehsender RTL und Sat.1 auf Weitersendung ihrer Funksendungen ein. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 11.04.2013 entschieden. Es müsse allerdings geprüft werden, ob die Anbieter der Internet-Videorecorder einen Anspruch auf eine Lizenz zur Kabelweitersendung haben. Da das Berufungsgericht den Zwangslizenzeinwand nicht geprüft habe, hat der BGH die Entscheidungen erneut aufgehoben und zurückverwiesen (Az.: I ZR 152/11, I ZR 153/11 und I ZR 151/11).

Das Medienrecht im Alltag

Medien dienen in einer Demokratie der Meinungsbildung. Insofern kommen den Medien neben ihrer Funktion als Kulturträger auch wichtige Aufklärungs- und Warnfunktionen zu. Nicht immer sind die divergierenden Rechtspositionen in einen Ausgleich zu bringen.

Internetforen, Blogs und Socialmedia-Plattformen bergen ein erhebliches Konfliktpotential, das inzwischen sämtliche Bevölkerungsschichten durchdringt. Nicht selten kommt es vor, dass etwa Fotos oder private Details leichtfertig im Internet verbreitet werden. Häufig machen sich die Verantwortlichen keine oder zu wenig Gedanken darüber, dass auch im Internet die publizistische Sorgfaltspflicht gilt und die Grundsätze des Presserechts auch online Geltung haben.

Meist kollidieren dabei zwei Grundrechte im Medien- und Presserecht miteinander: Das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG) und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen (Art. 1 und 2 GG, § 823 BGB). Natürlich können sich die Verantwortlichen auf die Meinungs- und Pressefreiheit berufen. Gleichzeitig müssen sie aber die Persönlichkeitsrechte derjenigen achten, über die sie berichten. Daher ist es sinnvoll, eine Meldung bereits vor ihrer Veröffentlichung auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Wird das Presserecht dazu missbraucht, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht zu verletzen, haben die Geschädigten viele Möglichkeiten, hier zu Ihrem Recht zu kommen: Unterlassung, Schadensersatz, Gegendarstellung oder Widerruf der Berichterstattung kommen dabei in Betracht.