Filesharing-Abmahnung von Frommer Legal: Das Geiseldrama „7500“

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Die Münchener Kanzlei Frommer Legal verschickt aktuell Filesharing-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film „7500“. Der Vorwurf: Der Film soll in einem Filesharing-Netzwerk zum Download angeboten worden sein. Frommer Legal bietet dem Adressaten des Abmahnschreibens an, gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Andernfalls drohe die Ergreifung gerichtlicher Hilfe.

Doch was hat es mit solchen Filesharing-Abmahnungen auf sich? Müssen Betroffene den Forderungen in vollem Umfang nachkommen? Wir raten Empfängern von Filesharing-Abmahnungen, zunächst von einem Anwalt prüfen zu lassen, ob überhaupt eine entsprechende Rechtsverletzung vorliegt – sonst besteht auch keine Verpflichtung.

Der Thriller „7500“: Ein Flugzeug wird entführt

Der Locked-Room-Thriller „7500“ entstand unter der Regie von Patrick Vollrath und hatte im August 2019 beim Locarno Film Festival Premiere. In den deutschen Kinos konnte man das Geiseldrama ab Dezember 2019 sehen. Schauplatz der Filmhandlung ist das Cockpit eines Airbus, der sich auf dem Weg von Berlin nach Paris befindet. Der Titel des Films bezieht sich auf den in der Luftfahrt genutzten Transpondercode 7-5-0-0, der eine Entführung des Flugzeugs bedeutet.

Der Routineflug entpuppt sich als Albtraum, als drei muslimische Extremisten das Cockpit des Flugzeugs stürmen. Zwar kann der Angriff zunächst abgewehrt werden, doch der Pilot überlebt die Attacke nicht und sein junger Co-Pilot Tobias wird von den Terroristen verletzt und gefesselt. Auf engstem Raum haben ein Terrorist und Tobias jetzt ein gemeinsames Ziel: Sie wollen überleben und brauchen dafür den anderen. Den beiden gelingt die Notlandung und die Polizei kann mit den Terroristen verhandeln …

Welche Forderungen stellt Frommer Legal?

Die Anwälte von Frommer Legal erheben den Vorwurf, der Adressat habe den Film „7500“ zum Download bereitgestellt und damit eine Rechtsverletzung begangen. Innerhalb einer bestimmten Frist soll er daher eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen angeblichen Lizenzschaden begleichen. Frommer Legal fordert außerdem die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Für das illegale Anbieten des Films „7500“ im Internet kommen so 938,50 Euro zusammen.

Es kann sein, dass der Anschlussinhaber tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben muss – selbst, wenn er für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, weil andere Haushaltsmitglieder den Film „7500“ heruntergeladen haben. Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung soll die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung beseitigt werden. Die beigelegte Unterlassungserklärung sollte aber auf keinen Fall ungeprüft unterschrieben werden. Ein Anwalt kann sie in vielen Fällen „modifizieren“, also zugunsten des Abgemahnten abändern. Die genannte Summe sollte ebenfalls nicht ungeprüft akzeptiert werden, denn sie ist oft überhöht und kann meistens gesenkt werden.

Unsere Tipps bei Filesharing-Abmahnungen

• Lassen Sie sich durch die kurzen Fristen nicht irritieren. Sie werden von Frommer Legal als Druckmittel so eng gesetzt.

• Bleiben Sie ruhig, reagieren Sie aber fristgerecht. Andernfalls riskieren Sie die Einleitung eines teuren Gerichtsverfahrens.

• Falls Sie als Täter ausscheiden: Prüfen Sie, ob jemand aus Ihrem Haushalt oder ein Gast die Rechtsverletzung begangen haben könnte.

• Zahlen Sie die geforderte Summe nicht ungeprüft. Jeder Einzelfall muss gesondert betrachtet werden.

• Unterschreiben Sie nichts ohne vorherige Prüfung und lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten.

Unsere Filesharing-Experten sind für Sie da!

Die auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN bieten Verbrauchern, die von der Kanzlei Frommer Legal eine Abmahnung wegen Filesharing des Films „7500“ erhalten haben, eine kostenfreie Erstberatung an. Ein Anwalt prüft Ihren Fall und informiert Sie unverbindlich zu Ihren Optionen für das weitere Vorgehen. Abmahnungen können oft abgewehrt werden und überhöhte Forderungen lassen sich in vielen Fällen reduzieren. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter der 030 – 200 590 77 77 oder über unser Kontaktformular. Wir sind auf Ihrer Seite und unterstützen Sie bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.