Filesharing: AG Hamburg erkennt 1.000 Streitwert an

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Das neue Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken ist noch nicht in Kraft, da setzen erste Gerichte einen wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes bereits in Recht um: Das Amtsgericht Hamburg (AG Hamburg, 31 a C 108/13; Az. 36 a C 115/13) hat in zwei Fällen von Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing den Streitwert deutlich herabgesetzt. Bei dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung über so genannte Filesharing Börsen setzte das Gericht den Streitwert mit 1.000 Euro fest. Gewöhnlich sind Beträge zwischen 10.000 und 25.000 Euro.

In einem weiteren Fall senkte das Amtsgericht Hamburg den Streitwert von 10.000 Euro auf 3.000 Euro. Gegenstand des Verfahrens war der illegale Handel mit sogenannten Bootleg-DVDs, also DVDs, die illegal hergestellte Tonaufnahmen enthielten.

In seiner Begründung berief sich das Gericht ausdrücklich auf das vor kurzem vom Bundestag verabschiedete Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken.

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, Regierungsentwurf vom 13.03.13:

Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Sofern Sie betroffen sind und eine Abmahnung im Hinblick auf eine mutmaßliche Urheberrechtsverletzung erhalten haben, so empfehlen wir Ihnen folgende Grundregeln:

  1. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  2. Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  3. Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Gegenseite auf.
  4. Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  5. Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!

Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung: 030/200 590 7777!