Frommer-Legal-Abmahnung für den Film „No Sudden Move“

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Die für Filesharing-Abmahnungen bekannte Kanzlei Frommer Legal mahnt derzeit im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. Internetnutzer wegen Urheberrechtsverletzungen ab. Die Vorwürfe der Münchener Kanzlei betreffen Filme, die von den Abgemahnten in Filesharing-Netzwerken wie PopCornTime, BitTorrent und eMule heruntergeladen und damit zugleich verbreitet wurden. Aktuell geht es um Steven Soderberghs Thriller „No Sudden Move“, der am 24. Juni 2021 in die deutschen Kinos kam.

Detroiter Gangster unter Druck: „No Sudden Move“

Im Jahr 1954 soll eine Gruppe von Kleinkriminellen in Detroit einen Diebstahl begehen. Curt Goynes (Don Cheadle) kommt gerade erst aus dem Gefängnis und wird schon wieder in krumme Geschäfte eines Verbrechersyndikats verwickelt. Jones (Brendan Fraser) bietet Curt einen Job als Babysitter bei der Familie des Autoverkäufers Matt Wertz (David Harbour) an. Dort trifft er auf zwei weitere Kleinkriminelle: Ronald Russo (Benicio del Toro) und Charley Barnes (Kieran Culkin). Offenbar geht es hier nicht um Babysitten, sondern um wichtige Dokumente über eine lukrative Erfindung, für die sich das Gangstersyndikat interessiert. Die Familie des Autoverkäufers wird unter Druck gesetzt: Matt Wertz soll die Unterlagen aus dem Safe seines Chefs stehlen. Allerdings ist nicht nur das Syndikat hinter den Dokumenten her – auch andere kämpfen um die Papiere …

Was verlangt Frommer Legal von den Abgemahnten?

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, folgende Forderungen der Kanzlei Frommer Legal zu erfüllen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen:

• Der Adressat soll eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

• Es wird ein Lizenzschadensersatz in Höhe von 700 Euro für Warner Bros. Entertainment geltend gemacht.

• Dazu kommen die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro.

Insgesamt verlangt Frommer Legal für das Anbieten des Films „No Sudden Move“ zum Download also die Zahlung von 935,80 Euro und die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Sollte der Abgemahnte zu spät oder gar nicht auf die Abmahnung wegen des Films „No Sudden Move“ reagieren, droht die Abmahnkanzlei gerichtliche Schritte an. Tatsächlich ist bekannt, dass die Anwälte von Frommer Legal nicht davor zurückschrecken, Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing mit Mahnbescheiden und Klagen weiterzuverfolgen.

Frommer-Legal-Abmahnung erhalten – was nun?

Wir empfehlen Ihnen: Überstürzen Sie nichts und nehmen Sie nicht selbst Kontakt zu Frommer Legal auf. Zahlen Sie die geforderte Vergleichssumme in Höhe von 935,80 Euro nicht ungeprüft und unterschreiben Sie nichts! Die Abgabe der Unterlassungserklärung kann später Vertragsstrafen von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen, dabei ist in vielen Fällen gar keine Unterlassungserklärung erforderlich.

Sind Sie für den Download des Films „No Sudden Move“ nicht verantwortlich, müssen Sie gar nichts zahlen. Und selbst wenn Sie die Rechtsverletzung begangen haben sollten, kann ein Anwalt die Summe in der Regel deutlich senken und eine modifizierte Unterlassungserklärung ausarbeiten, von der kein längerfristiges finanzielles Risiko für den Abgemahnten ausgeht.

Erstberatung nutzen und Kosten reduzieren!

Nach einer Filesharing-Abmahnung von Frommer Legal raten wir Ihnen, innerhalb der von der Kanzlei gesetzten Frist einen unserer auf Filesharing spezialisierten Anwälte zu konsultieren. Er kann die Abmahnung prüfen und feststellen, ob die Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Wir bieten Anschlussinhabern, die von Frommer Legal abgemahnt wurden, eine kostenlose Erstberatung an. Einer unserer erfahrenen Urheberrechtsanwälte prüft Ihren Fall und berät Sie zu Ihren Optionen. Rufen Sie uns unter der 030 – 200 590 77 77 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir sind gern für Sie da.