Frommer Legal: Abmahnung wegen Filesharing des Films „The Farewell“

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Die Kanzlei Frommer Legal mahnt Inhaber von Internet-Anschlüssen im Auftrag verschiedener Rechteinhaber wegen angeblichem illegalen Filesharing ab. Frommer Legal – früher Waldorf Frommer – ist eine bekannte Kanzlei mit Sitz in München, die sich auf das Verfolgen von Urheberrechtsverletzungen über Filesharing-Netzwerke spezialisiert hat. Derzeit mahnt die Kanzlei wegen des Films „The Farewell“ ab, einer Tragikomödie von Lulu Wang.

Der Film „The Farewell“ hatte am 25. Januar 2019 auf dem Sundance Film Festival in Park City, Utah, seine Premiere und kam im Dezember 2019 in die deutschen Kinos. „The Farewell“ handelt von der Autorin Billi Wang (Awkwafina), die mit ihren Eltern Haiyan (Tzi Ma) und Lu Jian (Diana Lin) im Alter von sechs Jahren aus China in die USA eingewandert ist. Sie lebt jetzt wie ihre Eltern in New York. Billi erfährt, dass bei ihrer geliebten Großmutter Nai Nai Lungenkrebs im Endstadium diagnostiziert wurde. Billi will ihrer Oma schöne letzte Tage bereiten und sie vor der schmerzlichen Wahrheit schützen. Die Familie nutzt die geplante Hochzeit von Billis Cousin Hao Hao, um ein letztes Mal in China zusammenkommen und Zeit mit Nai Nai zu verbringen.

Was fordert Frommer Legal für das illegale Filesharing?

In Filesharing-Abmahnungen geht es immer darum, dass ein urheberrechtlich geschützter Film in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden wurde. Die Anwälte von Frommer Legal bieten dem Adressaten an, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Für das illegale Filesharing des Films „The Farewell“ soll der Anschlussinhaber 700 Euro Schadensersatz und 235 Euro Rechtsanwaltskosten bezahlen. Außerdem wird die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt. Lässt man die von Frommer Legal gesetzte Frist untätig verstreichen, drohen gerichtliche Schritte.

Solche Abmahnungen werden tausendfach verschickt, sind in den meisten Fällen jedoch angreifbar. Wer eine Abmahnung wegen des Films „The Farewell“ erhalten hat, muss also nicht in Panik verfallen. Auf keinen Fall sollte man den Forderungen von Frommer Legal ungeprüft nachkommen. Das Ignorieren von Abmahnungen ist aber auch keine Lösung. Die Sache erledigt sich nicht von selbst, sondern dürfte dann tatsächlich vor Gericht landen. Die Kanzlei Frommer Legal schreckt nicht davor zurück, ihre mutmaßlichen Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Deshalb sollte man sich rechtzeitig juristisch absichern, wenn man wegen illegalem Filesharing abgemahnt wurde.

Vorsicht bei Unterlassungserklärungen!

Betroffene sollten nicht auf die Forderungen der Abmahnkanzlei eingehen und Waldorf Frommer nicht kontaktieren. Vor allem sollte man keine Mustererklärung unterschreiben. Bei Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten. Wird sie unterschrieben, kann sie so gut wie nicht mehr zurückgenommen werden und zieht eine Bindung von 30 Jahren nach sich. Meistens ist die Abgabe einer derartigen Erklärung nicht nötig. Wer eine Unterlassungserklärung abgegeben muss, sollte sie auf jeden Fall anwaltlich prüfen und „modifizieren“ lassen.

Die von Frommer Legal geforderte Vergleichssumme ist in den meisten Fällen überhöht und sollte von einem Rechtsanwalt überprüft werden. Oft lässt sich die Summe reduzieren, auch wenn der Abgemahnte selbst für die Tat in Betracht kommt. Im besten Fall können sogar alle Ansprüche der Frommer Legal Abmahnung zurückgewiesen werden.

Kostenlose telefonische Erstberatung nutzen

Wenn Sie von Frommer Legal wegen des Films „The Farewell“ abgemahnt wurden, raten wir Ihnen:

• Zahlen Sie die geforderte Summe nicht ungeprüft und unterschreiben Sie nichts.

• Legen Sie fristgerecht Widerspruch gegen den Abmahnbescheid ein. 

• Besprechen Sie das weitere Vorgehen mit einem Fachanwalt – jeder Fall muss individuell geprüft werden. 

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN berät und vertritt Mandanten seit vielen Jahren in urheberrechtlichen Fällen. Wenn Sie eine Abmahnung von Frommer Legal wegen illegalem Filesharing erhalten haben, nutzen Sie gern unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Wir helfen Ihnen, die Forderungen abzuwehren oder zu reduzieren. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 777. Kontaktieren Sie uns – wir sind gern für Sie da!