Frommer-Legal mahnt ab: Filesharing der Filmbiografie „Snowden“

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Snowden“ verschickt die für Filesharing-Abmahnungen bekannte Münchener Kanzlei Frommer Legal derzeit an viele Internetnutzer Abmahnschreiben. Die Adressaten sollen das deutsch-US-amerikanische Filmdrama von Oliver Stone illegal auf einer Filesharing-Plattform zum Download angeboten haben.

Den Betroffenen ist oft nicht bewusst, dass sie mit dem Download eines Films in einem Filesharing-Netzwerk eine Urheberrechtsverletzung begehen: Nach dem Herunterladen wird das Werk automatisch zugleich anderen Nutzern zur Verfügung gestellt – was nicht erlaubt ist. Doch keine Panik, die Forderungen der Abmahnkanzleien lassen sich in vielen Fällen abwenden oder zumindest reduzieren.

 „Snowden“ – ein Whistleblower packt aus

Die Filmbiografie „Snowden“ von Oliver Stone aus dem Jahr 2016 erzählt eine wahre Begebenheit. In dem Film mit Joseph Gordon-Levitt in der Hauptrolle geht es um die Geschichte des CIA- und NSA-Mitarbeiters und Whistleblowers Edward Snowden, der 2013 von Hawaii nach Hongkong fliegt, um der Presse geheime Dokumente zu übergeben. Die brisanten Unterlagen beweisen, dass amerikanische und britische Geheimdienste den weltweiten Internetverkehr überwachen.

Edward Snowden hat mit der Veröffentlichung des belastenden Materials eine globale Überwachungs- und Spionageaffäre ausgelöst. Der Whistleblower wurde dadurch zu einem der meistgesuchten Männer der Welt. Der Film zeigt die Veränderung, die Snowden bezüglich der Ziele und der Verantwortung von Geheimdiensten und Regierung durchmacht. Auch Edward Snowden selbst kommt am Ende des Films zu Wort.

Was verlangt Frommer Legal für das Filesharing?

Frommer Legal erhebt den Vorwurf, der Abgemahnte habe den Film „Snowden“ im Internet zum Download bereitgestellt, und mahnt die dadurch begangene Urheberrechtsverletzung ab. Innerhalb einer bestimmten Frist soll der Adressat der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und im Interesse einer außergerichtlichen Klärung einen Lizenzschaden und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 938,50 Euro begleichen. Andernfalls werde ein Gerichtsverfahren eingeleitet.

Wie reagieren Betroffene am besten auf die Abmahnung?

Wer eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten haben, muss nicht in Panik verfallen. Solche Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch illegales Filesharing werden tausendfach verschickt und lassen sich in den meisten Fällen abwenden. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN schützt Betroffene vor den – oft überzogenen – Forderungen der Abmahnkanzleien und hilft ihnen, unberechtigte Schadensersatzansprüche abzuwehren.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing des Films „Snowden“ oder eines anderen urheberrechtlich geschützten Werks erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, sich anwaltlich unterstützen zu lassen. Ob die Abmahnung gerechtfertigt ist, muss im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung eingeschätzt werden.

Unsere Tipps bei einer Filesharing-Abmahnung

  • Bleiben Sie gelassen, halten Sie die in der Abmahnung genannte Frist jedoch ein – sonst kann ein kostspieliges Gerichtsverfahren auf Sie zukommen.
  • Unterzeichnen Sie die übermittelte Unterlassungserklärung nicht. Die Unterschrift kann als Anerkennung der geforderten Schadensersatzansprüche gewertet werden.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu Frommer Legal auf, um die Angelegenheit selbst zu regeln. Ihre Aussagen könnten Sie belasten.
  • Zahlen Sie die geforderte Summe nicht ungeprüft. Die Forderungen lassen sich oft abwenden oder zumindest absenken.

Lassen Sie sich gern von unseren auf Filesharing und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwälten beraten. Wir besprechen die Einzelheiten Ihres Falls mit Ihnen – kostenfrei und unverbindlich in unserer Erstberatung. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 777. Rufen Sie uns an – wir sind für Sie da!