Trotz zahlreicher legaler, kostenpflichtiger Streaming-Angebote von etwa Netflix, Amazon, Joyn, Apple TV oder Disney+, ist das illegale Filesharing auf Internetplattformen wie BitTorrent oder eMule wieder im Kommen. Der Grund: Am Streaming-Markt versucht jeder Anbieter sich die Exklusivrechte für neue Filme, Dokumentationen oder Serien anzueignen. Statt für mehrere Streaming-Dienste Abos abzuschließen, um auch tatsächlich alle Lieblingsserien verfolgen zu können, greifen viele User daher wieder vermehrt auf kostenlose Raubkopien in Peer-to-Peer-Netzwerken zurück.
Nicht verwunderlich also, dass Filmproduktionsunternehmen und Filmrechteinhaber immer öfter Anwaltskanzleien beauftragen, die unerlaubte Verbreitung ihrer Filmwerke abzumahnen. Eine der Kanzleien ist Frommer Legal, die im Auftrag zahlreicher bekannter Filmrechteinhaber rund 80 Prozent der Filesharing-Abmahnungen hierzulande zu verantworten hat. Die Münchener Kanzlei verschickt Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen für Kunden wie Warner Bros., 20th Century Fox, Constantin oder Universum Film.
Filesharing-Abmahnung für “Space Jam: A New Legacy”
Aktuell mahnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Frommer Legal das Filesharing der Fortsetzung der Kult-Komödie “Space Jam” aus dem Jahr 1996 mit der ehemaligen US-amerikanischen NBA-Legende Michael Jordan ab. Der Animations-Fantasyfilm “Space Jam: A New Legacy” (“Space Jam 2”) kam am 15. Juli 2021 in die deutschen Kinos. Dieses Mal in den Hauptrollen: Bugs Bunny und der amerikanische Basketballspieler LeBron James.
Auch im zweiten “Space Jam”-Teil treffen Realfilmaufnahmen mit Menschen auf Looney Tunes-Zeichentrickfiguren aus dem Warner Bros.-Repertoire. In “Space Jam 2: A New Legacy” hat die Künstliche Intelligenz AI-G Rhythm LeBron James und seinen Sohn Dom in seine virtuelle Welt entführt. Nur wenn LeBron das Team von AI-G in einem Basketball-Match bezwingt, werden er und sein Sohn wieder freigelassen. Doch AI-Gs Team besteht aus Aliens, die sich das Spielvermögen hochkarätiger Basketballer wie Anthony Davis, Klay Thompson und Diana Taurasi angeeignet haben. LeBron stehen die Looney Tunes um Bugs Bunny zur Seite. Werden LeBron und die Tunes Squad das übermächtige Team von AI-G besiegen können?
Forderungen der Kanzlei Frommer Legal
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Film “Space Jam: A New Legacy” auf einem Filesharing-Netzwerk heruntergeladen beziehungsweise verbreitet zu haben. Aufgrund dieses Urheberrechtsverstoßes fordern die Anwälte von Frommer Legal im Auftrag der US-amerikanischen Film- und Fernsehgesellschaft Warner Bros. Entertainment Inc. vom Anschlussinhaber folgendes:
- Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine Musterunterlassungserklärung liegt dem Abmahnschreiben bereits bei.
- Die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 935,80 Euro. Der Betrag setzt sich aus 700 Euro Lizenzschadensersatz und 235,80 Euro Rechtsverfolgungskosten zusammen.
Mit der Abgabe der Unterlassungserklärung und der Zahlung der Vergleichssumme bietet Frommer Legal dem Abgemahnten eine außergerichtliche Einigung mit dem Filmrechteinhaber an. Halte der Empfänger der Filesharing-Abmahnung die im Schreiben gesetzte Frist nicht ein, drohen die Rechtsanwälte mit der Ergreifung gerichtlicher Hilfe.
“Space Jam 2”-Abmahnung erhalten? Das sollten Sie beachten:
Anschlussinhaber, die eine Filesharing-Abmahnung wegen des illegalen Uploads des Films “Space Jam: A New Legacy” von der Kanzlei Frommer Legal im Briefkasten hatten, sollten zunächst Ruhe bewahren. Wichtig ist, die Fristen im Auge zu behalten und keinen Kontakt zur Abmahnkanzlei aufzunehmen. Auch die Unterlassungserklärung sollte nicht vorschnell unterzeichnet und der geforderte Geldbetrag nicht einfach gezahlt werden.
Nicht alle Abmahnungen wegen Filesharing sind berechtigt und nicht immer ist der Anschlussinhaber auch derjenige, der die Rechtsverletzung zu verantworten hat. Ein fachkundiger Anwalt kann prüfen, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt. Selbst, wenn der Empfänger der Abmahnung den Down- oder Upload des Films “Space Jam 2” selbst vorgenommen hat, kann der Vergleichsbetrag in anwaltlichen Verhandlungen deutlich reduziert werden. Außerdem kann ein Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung ausarbeiten, die den Anschlussinhaber nicht mehr als notwendig verpflichtet.
Abgemahnte sollten sich juristisch beraten lassen
Kein Filesharing-Fall gleicht dem anderen, weshalb eine individuelle juristische Beratung von Vorteil ist. Wir, die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN, bieten Anschlussinhabern, die eine Filesharing-Abmahnung von der Kanzlei Frommer Legal erhalten haben, eine kostenlose Erstberatung an. Ein Anwalt berät Sie unverbindlich zu Ihren Handlungsoptionen, um die Forderungen aus der Abmahnung zu reduzieren oder sogar ganz abzuwehren. Rufen Sie uns einfach unter der 030 – 200 590 77 77 an, damit wir Ihnen behilflich sein können.