Urheberrechtsreform – Eine Regelung zur Nutzung verwaister Werke soll in diesem Herbst kommen

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Mehrere Änderungen des Urheberrechts stehen bevor. Ziel ist u.a. die Vereinfachung des Urheberwahrnehmungsgesetz. Zudem sollen Vertragsabschlüsse zwischen Kreativen und Verwertern beschleunigt werden. Am letzten Mittwoch auf dem „Zukunftsforum Urheberrecht“ verkündete Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, eine Regelung zur Nutzung verwaister Werke solle in diesem Herbst kommen.

Urheberrechtsreform – Eine Regelung zur Nutzung verwaister Werke soll in diesem Herbst kommenGegenstand der Veranstaltung waren Diskussionen rund um das Urheberrecht. Insbesondere wurden „mehr Öffnungsfreiheiten in Richtung Fair Use“ gefordert. Was genau darunter zu verstehen ist, lässt sich erst mit Blick auf das angloamerikanische Recht beantworten. Ziel ist es, dass nicht die durch ein Gesetz gesetzten „Schrankenbestimmungen“ über die Verwertung entscheiden, sondern wie im angloamerikanischen Raum Gerichte über den „fairen“ Gebrauch urteilen können. Gerichte könnten dann zumindest eine Abwägung zwischen Rechten der Urheber und der Allgemeinheit vornehmen. Dabei sollen mehrere Faktoren, insbesondere der Zweck der Nutzung, die Art des Werks und die Frage, wie sich die Verwendung auf dessen künftige Verwertbarkeit auswirken könnte, Berücksichtigung finden.

Ferner sollen u.a. die Abmahnwellen eingedämmt und ein möglicherweise bestehendes Ungleichgewicht bei der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ausgeglichen werden. Auch der „fliegende Gerichtsstand“ bei Streitigkeiten um Persönlichkeitsrechte soll durch Foren mit einer Spezialzuständigkeit ersetzt werden. Markus Beckedahl, bekannter Netzwerk-Blogger, warnte auf dem Forum vor einer „Privatisierung der Rechtsdurchsetzung“, durch die der Internetverkehr verstärkt „durchschnüffelt“ werde. Er plädierte dafür, den Versuch der Initiative C3S (Cultural Commons Collecting Society) zu fördern, eine „alternative GEMA“ aufzubauen.

Auch wurde gefordert, dass das Mitspracherecht der Urheber über Nachbesserungen beim Vertragsrecht und Vergütungsregeln gestärkt werden müsse. Hierzu hatte Thomas Mosch, Mitglied der Geschäftsleitung der Hightech-Vereinigung Bitkom, betont, dass die meisten Nutzer auch bereit seien, für digitale Angebote zu bezahlen, wenn sie bequem mit angemessenem Service und Preis beansprucht werden könnten. Tim Renner von Motor Entertainment sprach sich für eine Vereinbarung im Online-Sektor analog zum „Senderecht“ im Rundfunk aus. Kritisiert wurde, dass mittlerweile 80 Prozent von Spotify (www.spotify.com) mittlerweile zu den großen Labels gehören und – wenn der Dienst an die Börse gehen sollte – kein Cent davon bei den Künstlern ankommen würde. Der Internetauftritt von Spotify beschreibt den Service so:

„Spotify Free ist der unübertroffene Gratis-Service. Er bietet Dir kostenlos und on-demand Zugang zu Millionen von Songs auf Deinem Rechner. Kein Schnickschnack. Einfach hören und genießen, Monat für Monat.“

Andererseits, so wurde abschließend festgehalten, profitieren „Plattformen wie Facebook oder YouTube enorm von den Urheberrechtsverletzungen der Nutzer“ und obwohl einiges getan wird, um diese Verletzungen zu unterbinden, müsse in Zukunft genauer geschaut werden, ob das System nicht zu viel Missbrauch ermögliche.