Die unwirksamen Entschädigungsklauseln der BVVG

Veröffentlicht am in Verbraucherrecht

Entschädigung für Windenergieanlagen

Auf dem Gebiet der neuen Bundesländer war und ist die Bodenvewertungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) seit ihrer Gründung 1992 mit der Privatisierung landwirtschaftlicher Nutzflächen betraut. Nutzflächen, die nicht an die ursprünglichen Eigentümer rückübereignet werden können, werden zumeist an die Pächter verkauft. Aber auch jeder andere Interessierte kann landwirtschaftliche Nutzflächen von der BVVG erwerben.

Die Nutzflächen befinden sich meist in einer attraktiven Lage. Auch die Grundstückspreise sind durchaus attraktiv. Jedoch bestehen einige Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung der Grundstücke. Dies gilt sowohl in zeitlicher als auch in inhaltlicher Hinsicht. In den Kaufverträgen ist meist festgehalten das, in der Regel für 10 Jahre, die Flächen nur zur Landwirtschaft genutzt werden dürfen und auch nicht veräußert werden dürfen. Entscheidet sich der Grundstückseigentümer dennoch für eine andere Nutzung als zur Landwirtschaft, verlangt die BVVG eine Entschädigungszahlung von bis zu 75% des erwirtschafteten Gewinns, auch über die eigentliche Bindungsfrist hinaus.

Entschädigungsklauseln stellen unangemessene Beeinträchtigung dar

Dem hat das Kammergericht Berlin nun einen Riegel vorgeschoben. Im konkreten Fall hatte ein Grundstückseigentümer geklagt, weil die BVVG Entschädigungszahlungen für die Nutzung der Flächen zum Aufstellen und Betrieb von Windenergieanlagen, verlangte. Der Grundstückseigentümer sah die Entschädigungsklauseln als unzumutbare Beeinträchtigung seiner Rechte an.

In gleicher Richtung hat das Kammergericht Berlin entschieden. In seiner Urteilsbegründung führt das Kammergericht aus, die Entschädigungsklauseln beeinträchtigen den Grundstücksinhaber unangemessen in der Verwertung seines Grundstücks. Die Klauseln sind daher unwirksam.

Für Sie vor Ort

Haben auch Sie ein Grundstück von der BVVG erworben und Nutzen es nicht zu landwirtschaftlichen Zwecken? Macht die BVVG auch in Ihrem Fall Entschädigungszahlungen geltend? Dann haben wir die passende Lösung:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erhalten Sie eine umfassende und kostenlose Beratung
  2. Lassen Sie ihren Grundstückskaufvertrag auf die Wirksamkeit der einzelnen Klauseln prüfen.

Das Kammergericht hat die Rechte der Grundstückseigentümer deutlich gestärkt. Unserer Auffassung nach bestehen sehr gute Chancen die Entschädigungszahlungen abzuwenden. Darüber hinaus sehen wir sehr gute Chancen das Sie bereits gezahlte Entschädigungen zurückerhalten.

Nehmen Sie Ihr gutes Recht wahr!