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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Journal · Verbraucherrecht

LG Frankfurt/Main: Irreführende Verlinkung auf Hotelbuchungsportal untersagt

29. April 2013Aktualisiert am 21. Mai 20211 Min. Lesezeit
Von Johannes von Rüden, Rechtsanwalt

Das LG Frankfurt/Main (Az.: 3/08 O 197/12) hat der Deutschen Telekom Medien GmbH untersagt, auf ihren Internetseiten „Das Örtliche“ und „Gelbe Seiten“ über Buttons mit der Bezeichnung „online buchen“ und „Hotelbuchung“ auf die Buchungsmaschine des Hotelbuchungsportals HRS zu verlinken. Die Verlinkung sei irreführend, weil der Verbraucher eine direkte Buchungsmöglichkeit beim Hotelbetreiber selbst erwarte. Zur Begründung führten die Richter aus: „die Erwartungshaltung des Verbrauchers, der über „das Örtliche.de“ oder „gelbeseiten.de“ Hotels aufsuche, gehe dahin, dass die angegebenen Kontaktmöglichkeiten sämtlich direkt zum Hotel führen. In dieser Erwartungshaltung werde der Verbraucher in rechtsrelevanter Weise getäuscht, wenn tatsächlich keine direkte Online-Buchungsmöglichkeit beim Hotelbetreiber gegeben sei.“

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