Das LG Frankfurt/Main (Az.: 3/08 O 197/12) hat der Deutschen Telekom Medien GmbH untersagt, auf ihren Internetseiten „Das Örtliche“ und „Gelbe Seiten“ über Buttons mit der Bezeichnung „online buchen“ und „Hotelbuchung“ auf die Buchungsmaschine des Hotelbuchungsportals HRS zu verlinken. Die Verlinkung sei irreführend, weil der Verbraucher eine direkte Buchungsmöglichkeit beim Hotelbetreiber selbst erwarte.
Zur Begründung führten die Richter aus: „die Erwartungshaltung des Verbrauchers, der über „das Örtliche.de“ oder „gelbeseiten.de“ Hotels aufsuche, gehe dahin, dass die angegebenen Kontaktmöglichkeiten sämtlich direkt zum Hotel führen. In dieser Erwartungshaltung werde der Verbraucher in rechtsrelevanter Weise getäuscht, wenn tatsächlich keine direkte Online-Buchungsmöglichkeit beim Hotelbetreiber gegeben sei.“
Domainrecht
Wer im Internet Waren anbietet oder Informationen zur Verfügung stellt, muss eine gültige Adresse haben, sonst werden die Angebote und Inhalte nicht gefunden. Die zu vergebenen Domainadressen sind begrenzt. Einprägsame, bekannte oder originelle Domainnamen sind besonders begehrt, so dass rechtliche Auseinandersetzungen vorprogrammiert sind. Domainstreitigkeiten resultieren regelmäßig aus Verstößen gegen das Marken-, Namens- und Wettbewerbsrecht.
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