Reduzierung der Immo-Kreditzinsen für Verträge ab 2010 durch Widerrufsjoker um bis zu drei Prozent

Veröffentlicht am in Verbraucherrecht

Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung können Sie das „ewige Widerrufsrecht“ bei Ihrem Darlehen nutzen!

Wenn Sie als Verbraucher zwischen 2010 und 2016 einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben und bei dem Darlehen von der Bank fehlerhaft belehrt wurden, steht Ihnen nach wie vor ein „ewiges“ Widerrufsrecht zu!  Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, von den heute historisch niedrigen Zinsen zu profitieren.

Auch wenn Banken versuchen sich gegen Widerrufserklärungen zu wehren, sollten Sie nicht zurückschrecken, Ihre Rechte auszuüben. Wir bieten eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Widerrufsmöglichkeiten an.

Noch immer „Ewiges“ Widerspruchsrecht nutzen

Bis zum Juni dieses Jahres bestand für Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, ein „Widerrufsjoker“ für das jeweilige Darlehen. Bei einer fehlerhaft erfolgten Widerrufsbelehrung seitens des Kreditinstituts konnten Verbraucher auch nach Verstreichen der 14-tägigen Widerrufsfrist ihren Verbraucherdarlehensvertrag problemlos widerrufen und so viel Geld sparen. Dieses „ewige“ Widerrufsrecht für ältere Darlehensverträge wurde jedoch durch eine Gesetzesänderung der Bundesregierung in diesem Jahr gekippt. Doch besteht der sog. „Widerrufsjoker“ noch immer für jüngere Verträge, die in den Jahren 2010 bis 2016 abgeschlossen worden sind.