VW entschädigt Besitzer des VW ID.3 oder ID.4 wegen falscher Reichweitenversprechen durch Wärmepumpe

Veröffentlicht am in Verbraucherrecht

Während die Volkswagen AG sich noch am Dieselskandal abarbeitet, läuft auch beim E-Auto nicht alles rund: Weil die optionale Wärmepumpe im VW ID.3 und ID.4 nicht den versprochenen Reichweitenvorteil bringt, entschädigt der Konzern die Käufer der betroffenen Elektroautos aus dem Hause Volkswagen mit einer Gutschrift über 285 Euro. Ein Update soll das Bauteil künftig effizienter machen. VW bietet die Wärmepumpe als zusätzliche Option an – gegen Aufpreis. Das Bauteil kostet rund 1.250 Euro und soll bis zu 30 Prozent mehr Reichweite bringen, laut VW auch bei Temperaturen bis zu minus 25 Grad Celsius. Doch das Versprechen wird nicht eingelöst. Was können betroffene VW-Kunden jetzt tun?

Die Batterie in einem Elektroauto kann deutlich weniger Energie aufnehmen als einem Verbrenner zur Verfügung steht. Deshalb geht es bei der Reichweite von E-Autos vor allem um maximale Effizienz. Je nach Außentemperatur belastet das Heizen bei Elektroautos aber den Akku. Während der Innenraum bei Verbrennern durch die Abwärme des Motors geheizt wird, erwärmt sich die Luft bei Elektroautos mit dem Strom aus dem Akku. Das Heizen geht also zu Lasten der Reichweite.

Nutzt das Auto eine Wärmepumpe, wird weniger Strom aus dem Akku für das Heizen benötigt – was sich positiv auf die Reichweite auswirkt. Deshalb bieten die Hersteller so genannte Wärmepumpen an, die den Energieaufwand durch die Heizung minimieren. Den Aufpreis für die Wärmepumpen holen die Fahrzeuge schnell wieder rein, weil die Effizienz steigt.

VW hat Kunden 30 Prozent mehr Reichweite versprochen

Das Argument hat offenbar viele VW-Kunden überzeugt: Wegen der größeren Reichweite haben 56.230 Käufer des ID.3 und ID.4 die 1250 Euro teure Wärmepumpe bestellt. Doch der versprochene Reichweitenvorteil von bis zu 30 Prozent bei bis zu minus 25 Grad Celsius Außentemperatur wurde in der Realität nicht erreicht. Durch „Kundenfeedback und interne Auswertungen“ habe man festgestellt, dass die Werte in der Praxis „um mehr als zehn Prozent vom kommunizierten Wert“ abwichen. Das berichtet die Fachzeitschrift Auto Motor und Sport unter Berufung auf eine VW Mitteilung.

Für die Abweichungen gibt es mehrere Gründe. Der 30-Prozent-Wert basiert auf Simulationen zum Zeitpunkt der Genehmigung der Wärmepumpe im Jahr 2016, als es noch keine Erfahrungswerte zum ID.3 oder ID.4 gab. Die Elektroautos von VW sind außerdem deutlich effizienter als ursprünglich berechnet. Dadurch falle der errechnete Reichweitengewinn durch die Wärmepumpe geringer aus. Außerdem ist die Effizienz laut VW stark abhängig vom Fahrprofil. Deshalb habe man die Kommunikation entsprechend angepasst und verzichte inzwischen auf die Angabe prozentualer Reichweitenvorteile.

VW entschädigt rund 56.000 Käufer des ID.3 und ID.4

Auf der Website von VW gibt es mittlerweile keine prozentualen Angaben mehr zur Reichweite des ID.3 und ID.4 im Zusammenhang mit der Pumpe. Aber welche Effizienzvorteile bietet die VW-Wärmepumpe Kunden jetzt tatsächlich? VW will sich dazu nicht festlegen, doch der Effizienz-Vorteil dürfte je nach Fahrprofil lediglich zwischen 10 und 20 Prozent liegen.

VW hat den Preis für die Wärmepumpe für den VW ID.3 und ID.4 daher zum 1. Juli dieses Jahres um rund 285 Euro auf 990 Euro gesenkt. Die rund 56.000 Käufer des ID.3 und ID.4 mit Wärmepumpe, die den höheren Preis bezahlt haben, bekommen die Differenz gutgeschrieben oder ausbezahlt. Besteller des Jahres 2020 erhalten die Summe im ersten Halbjahr 2021. Das kostet die Volkswagen AG rund 16 Millionen Euro. Zudem soll ein Softwareupdate, das in den kommenden Monaten „over the air“ verteilt werde, die Wärmepumpe effizienter machen.

Müssen sich VW-Kunden mit der Gutschrift in Höhe von 285 Euro zufriedengeben?

Die Wärmepumpe für den VW ID.3 und ID.4 hat nicht den versprochenen Effekt und die 285-Euro-Gutschrift ist freiwillig. Wer sich damit nicht abspeisen lassen will und dem angekündigten Softwareupdate nicht vertraut, sollte Gewährleistungsrechte für seinen ID.3 oder ID.4 geltend machen und eine Instandsetzung verlangen. Nach fruchtlosem Fristablauf des Instandsetzungsverlangens kann der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden. In dem Fall wird der Vertrag rückabgewickelt. Das bedeutet, das Fahrzeug wird zurückgegeben und VW muss den Kaufpreis unter Anrechnung der gefahrenen Kilometer erstatten. Der Kunde kann sich dann für ein neues Auto mit mehr Reichweite entscheiden.

Sind Sie Besitzer eines VW ID.3 oder ID.4? Dann holen Sie sich Ihr Geld zurück! Die 285-Gutschrift von VW reicht nicht aus, um die geringere Reichweite Ihres Elektroautos zu kompensieren. Die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN unterstützen Sie gern bei der Rückabwicklung Ihres Kaufvertrags und setzen Ihre Rechte durch. Nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung. Wir sind für Sie da!