Was ist Nutzungsersatz?

Veröffentlicht am in Verbraucherrecht

Nutzungsersatz ist ein Anspruch, der üblicherweise für das Vorenthalten einer Leistung zusteht. Häufige Beispiele dafür sind neben der sogenannten Nutzungsausfallentschädigung im Kfz-Bereich auch das Vorenthalten einer Mietwohnung durch verspätete Rückgabe, die sogenannte Nutzungsentschädigung oder auch der klassische Nutzungsersatz im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag.

Nutzungsersatz im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag

Wenn Verbraucher Verbrauchsgüter erwerben, ist zwischen drei Möglichkeiten zu unterscheiden, die einen Anspruch auf Nutzungsersatz begründen könnten. Es ist ständige Rechtsprechung des BGH, dass Käufer dem Händler keinen Nutzungsersatz schulden, wenn sie im Wege der Nacherfüllung ein (defektes) Gerät umtauschen möchten, dieses jedoch schon benutzt haben. Dabei hat sich das deutsche Recht auch an europäischen Vorgaben zum Verbraucherschutz orientiert. Ebenso ist der Verbraucher im Falle eines Widerrufes schutzwürdig, sodass grundsätzlich kein Anspruch des Händlers auf Nutzungsersatz besteht, wobei der Käufer die Ware auch nicht über ein bloßes Prüfen, z.B. Anprobieren hinaus benutzen darf. Die gesetzgeberische Intention ist jeweils, den Verbraucher nicht durch eine Benachteiligung von der Inanspruchnahme seiner Rechte abzuhalten.

Tritt der Käufer vom Kaufvertrag zurück, schuldet er jedoch Nutzungsersatz. Dies begründet sich damit, dass der Käufer durch den Erhalt des vollen Kaufpreises (nebst Zinsen) wieder liquide ist und ihn daher die Anrechnung von Nutzungsersatz nicht unbillig benachteiligt, während dies bei einer Nacherfüllung der Fall wäre. Besonders häufig wird beim Kauf von Kraftfahrzeugen über den Nutzungsersatz gestritten, falls es zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag kommt, da hier auch fraglich ist, nach welcher Formel dieser zu ermitteln ist. Ein Rechtsanwalt kann hier individuell beraten und rechtliche Interessen wahrnehmen.

Nutzungsausfallentschädigung

Noch weit häufiger beschäftigen sich die Gerichte mit dem Nutzungsausfall. Diese Entschädigung ist dem Geschädigten für den Zeitraum zu zahlen, in dem er sein Fahrzeug nicht nutzen kann, weil es durch einen Unfall beschädigt wurde. Es bedarf somit nicht nur dem (hypothetischen) Nutzungswillen, sondern auch der Möglichkeit – ein unfallbedingt im Krankenhaus liegender Fahrzeughalter hätte z.B. keine Möglichkeit sein Fahrzeug zu nutzen, wobei dann noch die Nutzung durch Dritte in Betracht käme. Falls das unfallgeschädigte Fahrzeug gar fahrbereit ist, so ist ein Nutzungsausfall allein für die Dauer der Reparatur geschuldet. Die Höhe orientiert sich an mehreren Faktoren, u.a. am Alter und der Größe. Da die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nicht die Interessen des Geschädigten vertritt, empfiehlt sich die Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Dieser kennt die einschlägigen Nutzungsausfalltabellen ebenso wie die Rechtsprechung.

Nutzungsentschädigung

Wird eine Mietwohnung nicht wie vereinbart zurückgegeben, sondern über die Dauer des Mietvertrages hinaus vom Mieter beansprucht, so enthält er die Wohnung damit dem Vermieter bzw. Eigentümer vor, was diesen zur Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung berechtigt. Jene ist mindestens in Höhe der bisherigen Miete geschuldet. Betroffene sollten schnell anwaltliche Hilfe suchen, um diesen gesetzlichen Anspruch durchzusetzen.