Welche Medikamente darf ich ins Flugzeug und ins Ausland mitnehmen?

Veröffentlicht am in Verbraucherrecht

Darf ich bei der Ausreise aus Deutschland Medikamente mitführen?

Reisende dürfen Arzneimittel zum persönlichen Gebrauch bei der Ausreise aus Deutschland mitführen. Hinsichtlich der Einreise in das jeweilige Land, hat sich der Reisende bei der diplomatischen Vertretung des Landes zu informieren.

Darf ich betäubungsmittelhaltige Arzneimittel aus Deutschland ausführen?

Die aufgrund ärztlicher Verschreibung für den eigenen Bedarf erworbenen Betäubungsmittel darf ein Reisender in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge aus Deutschland ausführen oder einführen.

Was sind Betäubungsmittel?

Betäubungsmittel sind die in Anlage I bis III zum BtMG aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. Dazu gehört nach Anlage III unter anderem der in Ritalin enthaltene Wirkstoff Methylphenidat.

Worauf muss ich dabei achten?

Bei Reisen bis zu 30 Tage in Staaten des Schengener Abkommens ist eine Bescheinigung des Arztes nach Art. 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens, das vor Reiseantritt durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder einer von dieser beauftragten Stelle beglaubigt ist, mitzuführen.

Bei Reisen außerhalb des Schengener Abkommens hat sich der Reisende von seinem Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen zu lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält und bei der Reise mitzuführen. Auch wenn hierfür keine vorgeschriebene Form existiert, ist diese Bescheinigung dennoch von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle zu beglaubigen.

Entsprechende Formulare können beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte heruntergeladen werden.

Was habe ich bei starken Schmerzmitteln, Beruhigungsmitteln oder Psychopharmaka zu beachten?

Dabei sollte auf etwaige Einfuhrgenehmigungen geachtet werden. Der Reisende sollte sich vor der Reise bei der Botschaft des jeweiligen Landes erkundigen, ob eine Genehmigung für den Eigenbedarf beantragt werden muss. So beispielsweise in Singapur erforderlich.

Darf ich Medikamente mit ins Flugzeug nehmen?

Grundsätzlich ja. Da jedoch keine weltweit gültige Verordnung existiert, ist auf die Vorschriften der jeweiligen Länder, insbesondere der Zollbehörden, sowie auf Bestimmungen der Fluggesellschaften zu achten. Diese können über die diplomatischen Vertretungen bzw. den Kundenservice der Fluggesellschaft in Erfahrung gebracht werden.

  • Medikamente für den persönlichen Gebrauch dürfen grds. mit in das Flugzeug genommen werden. Dabei gilt:
    • Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel in fester Form (Tabletten, Kapseln, Pulver) dürfen in das Handgepäck.
      • Halsschmerztabletten, Schmerztabletten etc.
    • Nicht-verschreibungspflichtige, flüssige Medikamente müssen grds. in den Koffer. Nicht ins Handgepäck dürfen flüssige Medikamente, die eine größere Füllmenge als 100 ml haben und nicht während des Fluges benötigt werden.
      • Augentropfen, Nasenspray
      • Salben, Cremes
    • Verschreibungspflichtige Medikamente, die während des Fluges eingenommen werden müssen, unabhängig in welcher Konsistenz, dürfen mit ins Handgepäck. Allerdings bedarf es eines mitgeführten ärztlichen Attestes, bestmöglich mehrsprachig ausgefüllt, zumindest aber in englischer Sprache. Außerdem sollte der Beipackzettel des Medikaments mitgeführt werden. Dazu zählen unter anderem:
      • Insulin, Asthmaspray, Antibabypille
    • Wer während des Fluges Spritzen benötigt, wegen Thrombose oder Diabetes, benötigt hierfür ebenfalls eine Bescheinigung des Hausarztes. Denn grds. werden Spritzen als gefährliche Gegenstände qualifiziert. Dies lässt sich der „Information for air travellers“ der EU-Kommission entnehmen, die eine Liste von verbotenen Gegenständen für das Handgepäck zur Verfügung stellt. Ein Blutzuckermessgerät für Diabetiker darf ebenfalls mit entsprechender ärztlichen Bescheinigung an Bord.
    • Medikamente sind in einem transparenten Zip-Beutel zu verstauen und dem Flughafenpersonal unaufgefordert gezeigt werden.

Darf ich mit Betäubungsmitteln reisen?

Nach den Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) darf ein Arzt für Patienten Betäubungsmittel nur in angemessener Menge verschreiben. Dem Patienten ist es gestattet,  die aufgrund ärztlicher Verschreibung erlangten Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf ein – oder ausführen.

Betäubungsmittel dürfen auch nicht durch beauftragte Personen mitgeführt werden, da Betäubungsmittel lediglich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 4 b Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV)).

Welche Betäubungsmittel dürfen durch den behandelnden Arzt verschrieben werden?

Der behandelnde Arzt darf zu medizinischen Zwecken nur Betäubungsmittel verschreiben, die in Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gelistet sind. Inwieweit der Wirkstoff eines Arzneimittels ein verschreibungsfähiges Betäubungsmittel enthält, oder internationaler Kontrolle unterliegt, sollte bei dem behandelnden Arzt oder Apotheker in Erfahrung gebracht werden.

Was gilt bei Reisen in Staaten des Schengener Abkommens?

Bei Reisen bis zu 30 Tagen innerhalb Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (derzeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) können ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mitgenommen werden, wenn eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens am Mann geführt wird.

Diese Bescheinigung hat vor Antritt der Reise die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen. Die Gültigkeitsdauer dieser Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

Was gilt hinsichtlich Reisen in andere Staaten?

Um Betäubungsmittel auch bei Reisen in andere als die oben genannten Länder mitnehmen zu können, rät die Bundesopiumstelle den Patienten, nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu verfahren. Nach diesem Leitfaden des Suchtstoffkontrollamtes sollte sich der Patient vom verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung erstellen lassen, mit Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung sowie Dauer der Reise. Diese Bescheinigung ist ebenfalls durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen und bei der Reise mitzuführen. Die Form der Bescheinigung ist nicht strikt vorgegeben.

Der Leitfaden sieht eine Mitnahme von Betäubungsmitteln für eine Reisedauer von maximal 30 Tagen vor.

Da keine international einheitlichen Bestimmungen über die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen außerhalb des „Schengen-Raums“ existieren, sollte der Reisende die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes berücksichtigten. Den Patienten ist dringend anzuraten, die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise abzuklären. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge der mitzuführenden Betäubungsmittel ein oder verbieten die Mitnahme von bestimmten Betäubungsmitteln sogar generell. Hierzu kann die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland um Auskunft gebeten werden. Deren Kontaktadressen können auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

In welchen Ländern gelten besonders strickte Einfuhrbestimmungen?

Bei folgenden Ländern gelten besonders strickte Einfuhrbestimmungen:

  • Australien
    • China
    • Malediven
    • Singapur
    • Saudi-Arabien
    • USA
    • Vereinigte Arabische Emirate

Was habe ich bei der Einreise mit Medikamenten nach Australien zu beachten?

Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Für den Fall, dass wegen chronischer Erkrankungen rezeptpflichtige Arzneimittel benötigt werden, ist bei der Einreise nach Australien eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in englischer Sprache vorzulegen. Dies kann zum Beispiel bei Diabetikern der Fall sein,  die auf Insulin angewiesen sind.

Bei der Einreise sind eingeführte verschreibungspflichtige Medikamente beim Zoll zu deklarieren, also auf der Incoming Passenger Card einzutragen.

Wer wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigt, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, hat für die Mitnahme nach Australien eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht einzuholen.

Die ärztliche Bescheinigung ist maximal 30 Tage gültig und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzel- und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen wird.

Außerdem haben die zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer der offiziell beauftragten Landesbehörden Ihres Heimatlandes die erforderliche ärztliche Bescheinigung zu beglaubigen.

Ein Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln gibt es bei dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM.

Welche Vorgaben gibt es für die Einfuhr nicht verschreibungspflichtiger Medikamente nach Australien?

Die Menge der Einfuhr von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr nach Australien ist begrenzt auf einen Medikamentenvorrat von maximal 3 (drei) Monaten pro Reisenden. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, zur Berechnung der Mengen der Medikamente herangezogen. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch nach Australien einführen.

Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr nach Australien muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, in Australien dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Präparate für die Gesundheit die unter das australische Arzneimittelgesetz fallen können sind beispielsweise Naturheilmittel die rein pflanzlich basiert sind, oder hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.

Was habe ich bei der Einreise mit Medikamenten in die USA zu beachten?

In die USA dürfen nur Medikamente mitgenommen werden, die legal innerhalb des Landes sind und legal in den USA mit einem Rezept erworben werden können.

Rezeptpflichtige Medikamente sollten nur originalverpackt mit Beipackzettel mitgenommen werden.

Ein Schreiben des behandelnden Arztes in englischer Sprache für die benötigten Medikamente sollte mitgeführt werden.

Die Menge, die man mitführen darf variiert je nach Verfügbarkeit in den Vereinigten Staaten, wie viel die Behandlung bedarf und wie lange man in dem Land bleiben möchte.

Sollen Spritzen oder Sauerstoffflaschen, die eine Gefährdung für die Flugsicherheit oder die anderen Passagiere darstellen, mitgeführt werden, ist die Fluggesellschaft zuvor zu kontaktieren.

Die Versendung von Medikamenten in die USA wird von der U.S. Food and Drug Administration (FDA) grds. verboten. Bei einem vorläufigen Aufenthalt kann davon mit einer Erklärung des behandelnden Arztes kann eine Ausnahme erwirkt werden. Das Schreiben ist der Sendung beizulegen und an einen CBP Officer oder Zollspediteur (Custom broker) adressiert werden.

Wichtig: In den USA sind Kontaktlinsen rezeptpflichtig.

Die U.S. Food and Drug Administration (FDA) ist die zuständige Behörde für das Thema Medikamenteneinfuhr.

Was habe ich bei der Einreise mit Medikamenten auf die Malediven zu beachten?

Bei der Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente zum persönlichen Gebrauch ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes in englischer Sprache mitzuführen, aus der hervorgeht:

der Name des Patienten,

der Name des Medikaments,

die therapeutische Tagesdosierung.

Die Einfuhr nicht verschreibungspflichtiger Medikamente unterliegt keinen Beschränkungen. Allerdings ist zu empfehlen, dennoch eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, sofern es kein allgemein bekanntes Medikament ist.

Singapur

Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in die Republik Singapur ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in tamilischer, malaiischer, chinesischer oder englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in tamilischer, malaiischer, chinesischer oder englischer Sprache, benötigt.

Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde des Heimatlandes beglaubigt sein. Auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhält man eine mehrsprachige Musterbescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln.

Die Einfuhrmenge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Singapur ist begrenzt auf maximal drei Monate pro Reisenden. Für die Berechnung der Einfuhrmenge von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln,werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen hinsichtlich der Dauer der Reise, berücksichtigt.

Die Einfuhr in die Republik Singapur von Arzneimittelplagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der singapurischen Einfuhrverbotsliste und internationalen Dopingliste stehen ist absolut verboten.

Präparate für die Gesundheit dürfen in die Republik Singapur eingebracht werden, wenn sie nicht dem singapurischen Arzneimittelgesetz unterliegen. Die singapurische Gesundheitsbehörde Health Science Authority of Singapore hat eine Liste mit den verbotenen Arzneimitteln erstellt.

Saudi-Arabien

Die gesetzlichen Beschränkungen in Saudi Arabien gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen werden, muss bei der Einreise nach Saudi-Arabien eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in arabischer oder englischer Sprache vorgelegt werden, die von der saudi-arabischen Botschaft oder dem saudi-arabischen Konsulat bestätigt wurde. Dies kann zum Beispiel bei Diabetikern der Fall sein, die Insulin benötigen.

Werden wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigt, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme nach Saudi-Arabien eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich.

Die ärztliche Bescheinigung ist maximal 30 Tagen gültig und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzel- und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden beglaubigt und von der saudi-arabischen Botschaft bzw. dem saudi-arabischen Konsulat bestätigt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich auch in arabischer oder englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden.

Genaue Angaben hinsichtlich der zulässige Menge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach Saudi-Arabien lassen sich nicht machen. Als Richtlinie kann jedoch die Dauer des Aufenthalts herangezogen werden. Denn bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, zur Berechnung der Mengen der Medikamente herangezogen. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch in das Königreich Saudi-Arabien einführen.

Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in das Königreich Saudi-Arabien muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, im Königreich Saudi-Arabien dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Präparate für die Gesundheit die unter das saudi-arabische Arzneimittelgesetz fallen können sind beispielsweise Naturheilmittel die rein pflanzlich basiert sind, sowie hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.

Vereinigte Arabische Emirate

Die gesetzlichen Beschränkungen diesbezüglich gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen werden, muss bei der Einreise in die VAE eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für diese in arabischer oder englischer Sprache vorgelegt werden, die von der Botschaft der VAE oder dem Konsulat der VAE bestätigt wurde.

Dies kann zum Beispiel bei Diabetikern der Fall sein, die Insulin benötigen.

Wenn wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigt werden, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme in die VAE eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich.

Die ärztliche Bescheinigung ist maximal 30 Tage gültig. Auf ihr sind Angaben zu der Wirkstoffbezeichnungen zu machen, sowie zu der Einzel- und Tagesdosierungen, die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden beglaubigt und von der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate bzw. dem Konsulat der Vereinigten Arabischen Emirate bestätigt werden.

Ein Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln gibt es bei dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM.

Bei der Mitnahme von Präparaten für die Gesundheit in die VAE anlässlich einer Reise muss beachtet werden, dass im Ausland frei verkäufliche Präparate in den VAE dem Arzneimittelgesetz unterfallen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das Arzneimittelgesetz der VAE fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich basiert sind, oder hoch dosierte Vitaminpräparate, sowie Nahrungsergänzungsmittel.