Amtsgericht Tiergarten: Messdaten von Poliscan FM1 nicht gerichtsfest

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Ein Richter des Amtsgerichts Tiergarten hat einen mutmaßlichen Temposünder von dem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe. Das Gerät vom Typ Vitronic Poliscan FM1 speichert nicht die so genannten Rohmessdaten. Diese sind jedoch notwendig, um etwaige Fehlmessungen zu erkennen.

Der Saarländische Verfassungsgerichtshof hatte vergangenen Juli entschieden, dass Messergebnisse des Blitzertyps Traffistar S 350 nicht vor Gericht verwertbar seien. Ein Autofahrer war innerorts mit 77 km/h statt mit 50 km/h geblitzt worden und sollte 100,- Bußgeld zahlen. In den ersten zwei Instanzen war er erfolglos.

Erst die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs brachte die Wende: Ein faires und gerechtes Gerichtsverfahren würde voraussetzen, dass die Messung anhand der Rohmessdaten auf ihre Richtigkeit hin überprüfbar sein müssten. Dies sei Voraussetzung eine wirksamen Verteidiung. Der Hersteller Jenoptik hatte in einer ersten Reaktion angekündigt, Softwareupdates zur Verfügung zu stellen.

Die Berliner Polizei hatte sich dazu entschlossen, neun Blitzer abzuschalten und bereits laufende Ermittlungsverfahren einzustellen. In Berlin kommen mehrere Geräte des Typs Poliscan FM1 zum Einsatz. Was das Urteil für die Zukunft dieser Blitzer bedeutet, ist bisher unklar. Der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden forderte in einer ersten Reaktion, dass „die Berliner Polizei alle betroffenen Geräte bis zur Herausgabe eines Softwareupdates außerbetrieb“ nimmt und “ laufende Ermittlungsverfahren sofort eingestellt werden.“

Bereits zuvor hatte derselbe Richter des Amtsgerichts Tiergarten einen Autofahrer vom Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen, nachdem auch das Gerät Leivtec XV3 keine Rohmessdaten gespeichert hatte. Beide Entscheidungen sind zwischenzeitlich rechtskräftig. Eine Sprecher des Kammergerichts erklärte auf Nachfrage, dass „nicht von einer gefestigten Rechtsprechung“ ausgegangen werden kann und erwartet, dass „künftige Entscheidungen durch die Instanzen gehen“ werden.