Fahrrichtungsanzeiger: Blinken – so ist es richtig

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Ob beim Abbiegen, Überholen oder Spurwechsel: Viele Autofahrer blinken offenbar nicht gern. Studien von Automobilclubs haben ergeben, dass jeder dritte Autofahrer in Deutschland den Fahrtrichtungsanzeiger zu spät oder gar nicht betätigt. Dabei ist falsches Abbiegen oder Wenden im Zusammenhang mit falschem oder unterlassenem Blinken die häufigste Unfallursache mit Personenschäden im Straßenverkehr – Tendenz steigend. Worauf müssen Autofahrer beim Blinken achten, um Unfälle zu vermeiden?

Richtiges Blinken ist notwendig, damit andere Verkehrsteilnehmer früh genug reagieren und die Verkehrsabläufe besser einschätzen können. Vor allem im Stadtverkehr könnten dadurch viele Unfälle vermieden werden. Außerdem droht bei Blinkverstößen ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro. Deutlich teurer wird es für Blinkmuffel, wenn es zu einem Unfall kommt. In dem Fall trifft den Blinkverweigerer meistens die Hauptschuld.

Richtig blinken beim Abbiegen

Wer abbiegen will, muss das durch Blinken rechtzeitig ankündigen – auch bei abknickenden Vorfahrtsstraßen und auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden grundsätzlich zwei Situationen unterschieden, in denen der Fahrer den Blinker setzen muss: Beim Wechsel der Fahrtrichtung und beim Spurwechsel.

Wer die Fahrtrichtung wechseln, also abbiegen oder wenden möchte, muss das gemäß § 9 StVO rechtzeitig ankündigen, indem er die Fahrtrichtungsanzeiger nutzt. Geblinkt werden muss auch, wenn ein Fahrer einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt oder sich schon auf der Abbiegespur befindet.

Blinken beim Spurwechsel und Überholen

Auch ein Spurwechsel muss gemäß § 7 StVO mit dem Fahrtrichtungsanzeiger angekündigt werden – und zwar rechtzeitig und deutlich. Beim Überholen wird sowohl beim Aus- als auch beim Einscheren geblinkt. Das gilt auch für Fahrer, die ein haltendes Fahrzeug oder ein anderes Hindernis auf der Fahrbahn umfahren wollen. Auf Autobahnen ist es besonders wichtig, rechtzeitig zu blinken, um anderen Fahrern seine Absicht deutlich zu machen – ob beim Spurwechsel oder beim Einfahren und Verlassen der Autobahn. Wer ohne Vorwarnung die Spur wechselt, riskiert schwere Unfälle.

Dabei ist zu beachten, dass das Blinken nur als Absichtserklärung gilt. Es berechtigt nicht automatisch zum Spurwechsel. Der Wechsel der Spur darf also nicht erzwungen werden und ist nur erlaubt, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird; das gilt vor allem für Fahrzeuge, die von hinten kommen.

Blinken: Was bedeutet „rechtzeitig“?

Was mit „rechtzeitig“ gemeint ist, definiert die StVO nicht genau. Als Faustregel gilt jedoch, dass der Blinker mindestens dreimal aufleuchten sollte, bevor die Spur gewechselt wird. Bei Links- und Rechtsabbiegerspuren muss der Blinker vor dem Einordnen bis zum tatsächlichen Abbiegen eingeschaltet sein. Wer vor dem Abbiegen an einer roten Ampel steht, sollte schon während der Wartephase blinken, nicht erst beim Anfahren. Bei höheren Geschwindigkeiten auf der Autobahn oder Landstraße müssen Autofahrer früher blinken als im Stadtverkehr.

Richtiges Blinken im Kreisverkehr

Wenn ein Kreisverkehr durch das Schild „Vorfahrt gewähren“ und „Kreisverkehr“ gekennzeichnet ist, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Gibt es vor dem Kreisverkehr keine Verkehrsschilder, gilt rechts vor links. Wer in den Kreisverkehr einfährt, darf nicht blinken, aber beim Verlassen des Kreisverkehrs ist das Blinken Pflicht.

Wenn rechtzeitig vor der Ausfahrt geblinkt wird, können andere Autofahrer zügiger in den Kreisverkehr einfahren und der Verkehrsfluss wird verbessert. Zu früh sollte der Blinker allerdings auch nicht betätigt werden, sonst erkennen die anderen Verkehrsteilnehmer dann nicht eindeutig, welche Ausfahrt ein Fahrer nutzen will.

Korrekt blinken – kurz und knapp

• Den Blinker immer betätigen, wenn Fahrbahn oder Fahrtrichtung gewechselt werden – auch wenn gerade kein anderer Verkehrsteilnehmer in Sicht ist

• Rechtzeitig blinken, damit andere Verkehrsteilnehmer richtig auf die Situation reagieren können

• An einer roten Ampel schon beim Heranfahren und Warten den Blinker setzen, nicht erst beim Anfahren

• Auf der Autobahn erst im Rückspiegel den nachfolgenden Verkehr beobachten und dann den Blinker betätigen