Gericht verhandelt: Anspruch auf Rohmessdaten

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Das Land Berlin erwartet möglicherweise eine Klagewelle von geblitzten Autofahrern. Grund dafür sind Blitzer, die so genannte Rohmessdaten während der Verkehrsüberwachung nicht speichern. In Berlin sind derartige Geräte weit verbreitet.

Seit Jahren bestehen unterschiedliche rechtliche Auffassungen darüber, ob betroffene Autofahrer einen Anspruch auf Herausgabe der Rohmessdaten haben. Diese Frage wird von  Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet. So lehnen die Oberlandesgerichte Bamberg und Oldenburg ein derartiges Einsichtsrecht grundsätzlich ab. Die Oberlandesgerichte Celle und Jena erkennen einen derartigen Auskunftsanspruch dagegen an. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hatte einen derartigen Anspruch ebenfalls bejaht, dies sei aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten gerechtfertigt. Immerhin müsste jeder Bürger auch die Daten überprüfen können, mit denen ein Bußgeld gegen ihn gerechtfertigt wird.

Doch was ist, wenn das Gerät keine Rohmessdaten speichert? Mit dieser Frage hat sich am heutigen Donnerstag der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes auseinandergesetzt.

LED-Scheinwerfer können Messung verfälschen

Viele Gerichte stellen das Verfahren in einem derartigen Fall ein, weil ein zweifelsfreier Tatnachweis nicht möglich erscheint. Besonders in Kritik sind Geräte des Herstellers Eso geraten. Bei der Messung mit Geräten ES 3.0 werden Laserstrahlen ausgestrahlt und diese durch das Fahrzeug reflektiert. Aus der Geschwindigkeit, mit denen dieser Strahlen zurückkommen, kann die Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermittelt werden. Dabei scheint es jedoch Effekte zu geben, die diese Messung beeinflussen können, wie aus einem aktuellen Artikel des Nachrichtenmagazins Der Spiegel (Der Spiegel, 19/.4.5.2019, S. 40, „Potzblitz“). Danach scheinen LED-Scheinwerfer einen derartigen Effekt herbeizuführen. Ein Mercedes-Benz mit LED-Intelligent Light System wurde bei Test mit 158 km/h gemessen, dabei fuhr das Fahrzeug nach den Erkenntnissen der Gutachter nur 146 km/h. Zwölf km/h zu viel. Auslöser für diese Abweichung wird offenbar das pulsierende LED-Licht gewesen sein, vermuten Gutachter.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Saarland kam am Donnerstag noch zu keiner Entscheidung, diese soll erst im Laufe des Sommers veröffentlicht werden.