Härtere Strafen, neue Verkehrsschilder: Der Bußgeldkatalog 2020 im Überblick

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Auch im Jahr 2020 werden Veränderungen am Bußgeldkatalog vorgenommen: Vorgaben werden konkretisiert, Strafen verschärft und neue Verkehrsschilder eingeführt. Zudem möchte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit seinen Vorschlägen die Sicherheit für Fahrradfahrer erhöhen und Mitfahrgelegenheiten fördern.¹ Den geplanten Änderungen im Verkehrsrecht hat die Bundesregierung Anfang November 2019 bereits zugestimmt. Nun liegt der überarbeitete Bußgeldkatalog den Ländern im Bundesrat vor.

Update 26. Februar 2020: Der Bundesrat hat der StVO-Novelle am 14. Februar 2020 in weiten Teilen zugestimmt. Das Datum des Inkrafttretens der Novelle wird noch bekannt gegeben.

Sicherheit für Fahrradfahrer steigt

Mit einigen Änderungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) will das Bundesverkehrsministerium für mehr Sicherheit für Radfahrer sorgen. So soll zum Beispiel ein konkreter Sicherheitsabstand beim Überholen von Zweirädern gelten: Statt des „ausreichenden Seitenabstands“, den die StVO bisher fordert, müssen Autos beim Überholen zukünftig mindestens 1,5 Meter innerorts und zwei Meter außerorts Abstand halten.² Dieser Mindestabstand soll auch beim Überholen von Fußgängern gelten. Geplant ist zudem ein neues Verkehrsschild, das das Überholen von Fahrrädern und anderen Zweirädern ganz verbietet.

Es soll vorrangig an gefährlichen Engstellen aufgestellt werden. Zur neuen Sicherheit tragen auch die verpflichtenden Abbiegeassistenten für Lang-Lkw bei: Ab 1. Juli 2020 müssen alle Lkw mit einer Länge von 18,75 bis 25,25 Metern über einen Abbiegeassistenten und mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten verfügen. Auf diese Weise sollen tödliche Abbiegefehler verhindert werden. Eine Unterstützung, die den Radfahrern beim Abbiegen hilft, ist der geplante grüne Pfeil für Fahrradfahrer. Ihnen soll so das Rechtsabbiegen erleichtert werden.

Neue Verkehrsschilder werden eingeführt

Zusätzlich zum grünen Pfeil für Fahrradfahrer und dem Schild, das auf ein Überholverbot von Zweirädern hinweist, sollen 2020 weitere Verkehrszeichen eingeführt werden. Dazu zählt unter anderem ein Schild, das spezielle Parkflächen und Ladezonen für Lastenfahrräder ausweist. Hier dürfen keine anderen Fahrzeuge abgestellt werden. Ein anderes Schild soll in Zukunft anzeigen, dass ausgewählte Busspuren auch von Fahrzeugen genutzt werden können, die mindestens drei Insassen haben.

Auf diese Weise sollen Fahrgemeinschaften attraktiver werden. Um das Carsharing zu fördern, hat das Bundesverkehrsministerium ein Verkehrszeichen entworfen, das Parkplätze ausschließlich für Carsharing-Fahrzeuge kennzeichnet. Auf diesen Flächen dürfen nur Autos abgestellt werden, die mit einer entsprechenden Plakette als Carsharing-Fahrzeug zu erkennen sind.

Falschparker zahlen höhere Bußgelder

Neben den konkreteren Vorgaben für mehr Sicherheit für Radfahrer und den neuen Verkehrsschildern hat das Bundesverkehrsministerium auch härtere Strafen für Vergehen im Straßenverkehr vorgesehen. So soll das Parken auf Geh- und Radwegen, in zweiter Reihe, in und vor Feuerwehreinfahrten sowie auf Schutzstreifen teurer werden. Der neue Bußgeldkatalog sieht für das Falschparken eine Geldstrafe von bis zu 100 Euro und unter Umständen einen Punkt in Flensburg vor. Bisher drohten nur 15 bis 30 Euro Geldbuße für falsch abgestellte Fahrzeuge.

Auch Autofahrer, die eine Rettungsgasse behindern, sollen stärker bestraft werden: Wer keine Rettungsgasse bildet, muss zukünftig mit bis zu 320 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Die gleiche Strafe erhält laut dem Bußgeldkatalog 2020, wer eine Rettungsgasse unerlaubt durchfährt.

Automatik- und Mopedführerschein werden attraktiver

Das Bundesverkehrsministerium möchte den Automatikführerschein attraktiver machen. Dazu ist vorgesehen, dass Fahrschüler, die das Fahren in einem Automatikwagen lernen, zukünftig nach wenigen Fahrstunden in einem Schaltwagen und einer Eignungsprüfung durch den Fahrlehrer auch einen Schaltwagen fahren dürfen. Eine extra Prüfung entfällt. Zudem überlässt das Bundesverkehrsministerium zukünftig den Bundesländern, ob der Mopedführerschein schon mit 15 statt 16 Jahren erlangt werden darf.

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