Illegale Autorennen – welche Strafen werden fällig?

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Auf deutschen Straßen werden immer mehr illegale Autorennen durchgeführt. In einer dpa-Umfrage sind im vergangenen Jahr in neun Bundesländern insgesamt 1.900 Fälle erfasst worden – rund 700 mehr als im Vorjahr. Solche gefährlichen Rennen führen immer wieder zu schweren Unfällen, manchmal sogar mit tödlichem Ausgang. Wer an solchen Autorennen im Straßenverkehr teilnimmt, muss daher mit empfindlichen Strafen rechnen.

An der Spitze beim sogenannten Streetracing steht Nordrhein-Westfalen mit 659 erfassten Fällen, gefolgt von Berlin mit 390 illegalen Autorennen. NRW hat allerdings auch mehr als viermal so viele Einwohner als die Bundeshauptstadt. In Bayern gab es 294 Fälle und in Baden-Württemberg 252.

Die rücksichtslosen Raser in ihren PS-starken Fahrzeugen nutzen häufig vielbefahrene Straßen in Innenstädten. Neben dem Adrenalin-Kick suchen sie offenbar auch die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Verbotene Autorennen gelten seit 2017 als Straftaten

Verbotene Straßenrennen können auf unterschiedliche Weise ausgetragen werden. Viele Formen solcher Rennen werden in Städten durchgeführt. Doch auch auf Autobahnen finden häufig illegale Autorennen statt, weil dort in Deutschland auf vielen Strecken kein Tempolimit gilt. ein gern verwendeter Austragungsort sind. Beliebte Arten von Straßenrennen sind Beschleunigungsrennen („Drag Races“), Gegeneinander-Fahren auf längerer Strecke und Rennen allein gegen die Zeit.

Wann sind Straßenrennen strafbar?

Nach § 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Rennen mit Kraftfahrzeugen auf deutschen Straßen grundsätzlich verboten. Für die Durchführung von Autorennen benötigt man eine Erlaubnis. Lange wurde die Teilnahme und Ausrichtung illegaler Straßenrennen nur als Ordnungswidrigkeit geahndet, doch das hat sich geändert: Ohne Genehmigung drohen bei illegalen Straßenrennen seit Oktober 2017 bei folgenden Handlungen strafrechtliche Konsequenzen:

• Ausrichten oder Durchführen eines illegalen Autorennens

• Teilnahme an einem illegalen Autorennen

• Grobes verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Ist Fahren mit 142 km/h innerorts ein illegales Straßenrennen?

Welche Strafen drohen für illegale Autorennen?

Wer eine der oben genannten Handlungen durchführt und dabei erwischt wird, muss mit einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft rechnen. Wenn der mutmaßliche Täter als schuldig betrachtet wird, entscheidet das betreffende Gericht über das zu verhängende Strafmaß. Bei Teilnahme oder Organisation eines illegalen Autorennens drohen eine Geldstrafe und eine bis zu zweijährige Freiheitsstrafe.

Wurde bei dem illegalen Rennen im Straßenverkehr ein Mensch oder eine Sache von bedeutendem Wert gefährdet, kann das Strafmaß höher ausfallen. Wenn das Gericht keine Geldstrafe vorsieht, ist eine Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren möglich. Kommt bei dem Rennen sogar ein Mensch zu Tode oder erleiden Menschen schwere Gesundheitsschädigungen, liegt die Strafe bei bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Verurteilung wegen Mordes möglich

Dieses Strafmaß kann bei Verstoß gegen § 315d StGB verhängt werden. Nach dem tödlichen Unfall auf der Tauentzienstraße in Berlin im Februar 2016 wurden illegale Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochgestuft. Seit 2017 stellen sie nach § 315d Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat dar. Teilnehmer an solchen Rennen müssen jetzt mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen.

Neuerdings können illegale Rennfahrer sogar wegen Mordes verurteilt werden, wenn bei dem Autorennen ein Mensch zu Tode gekommen ist: Im Juni 2019 hat der Bundesgerichtshof das Mordurteil gegen einen der beiden Kudamm-Raser bestätigt. Verhängt wird dann eine lebenslange Freiheitsstrafe, allerdings ist eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach fünfzehn Jahren möglich.

Teilnehmer an einem illegalen Autorennen können zusätzlich gegen § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB verstoßen – den sogenannten „sieben Todsünden im Straßenverkehr“. Dazu zählen zum Beispiel rücksichtloses Missachten der Vorfahrt und falsches Überholen. Wird bei diesem Verstoß ein Mensch oder eine Sache von bedeutendem Wert gefährdet, kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängen. Als Strafen für illegale Rennen können auch noch Fahrverbote, Punkte in Flensburg und die Beschlagnahmung des eingesetzten Tatfahrzeugs hinzukommen – sogenannte Nebenstrafen.

Illegale Autorennen: Entzug der Fahrerlaubnis

Wer wegen eines verbotenen Autorennens verurteilt wird, muss meistens auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. § 315c und § 315d StGB rechtfertigen als Konsequenz für ein derartiges Vergehen einen Führerscheinentzug. Auch Teilnehmern eines illegalen Autorennens, die nicht aktiv am Rennen beteiligt waren, kann der Führerschein entzogen werden. Wer bei Gefährdung des Straßenverkehrs oder bei einem verbotenen Autorennen angetroffen wird, muss damit rechnen, dass ihm die Fahrerlaubnis nach § 111a Strafprozessordnung (StPO) vorläufig entzogen wird.

Nicht jeder Vorwurf ist eindeutig

In manchen Fällen ist es schwierig, zwischen Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlich relevanten Verstößen zu unterscheiden. Wenn Verkehrsrecht und Strafrecht den gleichen Sachverhalt bewerten, sollten Sie im Zweifelsfall unbedingt einen Anwalt konsultieren. Wenden Sie sich gern an unsere Verkehrsrechtsexperten: Wir klären, ob sich Punkte, Bußgelder oder Fahrverbote verhindern lassen. Machen Sie unseren kostenfreien Test oder lassen Sie sich beraten!