Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall – was ist zu beachten?

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Bei den meisten Verkehrsunfällen entstehen zum Glück nur Blechschäden, doch die Schadensregulierung kann auch bei Sachschäden zu einem großen Ärgernis werden. Bereits am Unfallort muss daher einiges beachtet werden, damit die Versicherung die Kosten übernimmt. Wenn bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall der Unfallgegner beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlen soll, muss der Betroffene beweisen, wie es zum Unfall gekommen ist. Was ist außerdem zu beachten?

Schadensregulierung bezeichnet die Abwicklung eines Schadens nach einem Unfall. Die Regulierung besteht darin, dass die Versicherung die Kosten übernimmt, die durch einen Schaden ihres Versicherten entstanden sind. Dazu zählen Personen- und Sachschäden. Neben den Reparaturkosten für das Auto kommt unter Umständen noch Schmerzensgeld dazu. Auch Gutachterkosten oder die Ausgaben für Heilmittel können erstattet werden.

Den Unfall möglichst genau dokumentieren

Wer einen Unfall verursacht hat, muss zunächst für die Sicherheit am Unfallort sorgen. Erst wenn die Unfallstelle ausreichend gesichert ist, wird der Unfall dokumentiert. Nach einem Unfall sollte immer die Polizei verständigt werden. Wenn Personen verletzt wurden, besteht sogar die Pflicht, die Polizei zu rufen. Neben den Daten zur Kfz-Versicherung müssen der Name, die Anschrift und die Kennzeichennummer notiert werden. Auch der Unfallort, die Uhrzeit und der Unfallhergang sind wichtig.

Es empfiehlt sich außerdem, die Personalien von Zeugen festzuhalten und die Unfallstelle zu fotografieren. Auf den Fotos sollten die beteiligten Fahrzeuge und markante Dinge in der Umgebung zu sehen sein, etwa Verkehrsschilder, Kanaldeckel oder Ampeln. Das hilft dem Sachverständigen im Streitfall, den Standort der Fahrzeuge genauer zu bestimmen. Durch die Polizei wird die Dokumentation vereinfacht, denn sie erstellt einen Unfallbericht, den man der Versicherung schicken kann. Auf eine förmliche Aufnahme des Unfalls kann verzichtet werden, wenn nur ein geringer Sachschaden entstanden ist.

Den Schaden unverzüglich der Versicherung melden

Nachdem der Unfallhergang von der Polizei aufgenommen wurde, muss der Schaden schnellstmöglich der Versicherung gemeldet werden. Gemäß § 7 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden seiner Versicherung zu melden und innerhalb einer Woche schriftlich zu melden. Die Versicherung kann erst mit der Arbeit beginnen, wenn der Schaden schriftlich gemeldet wurde – je schneller, desto früher kann sie mit der Regulierung beginnen.

Der Geschädigte sollte seiner eigenen Haftpflicht den Schaden ebenfalls melden, vor allem, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist. Dann muss er nämlich damit rechnen, dass der Unfallgegner seinerseits die Versicherung des Geschädigten in Anspruch nehmen will. Geschädigte sollten den gegnerischen Versicherer auf keinen Fall kontaktieren, denn der will in erster Linie die maximal mögliche Ersparnis erreichen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ist ein Gegner, schließlich muss sie den Schaden bezahlen. Sie ist keine neutrale Institution, die zwischen den Interessen des Schädigers und des Geschädigten vermittelt.

Was muss der Versicherung übermittelt werden?

Die Schadensmeldung muss folgende Informationen enthalten:

  • Namen, Anschrift und Versicherung der Beteiligten
  • Unfallort
  • Tag und Uhrzeit
  • Fotos von der Unfallstelle und den Schäden
  • Details zum Unfallhergang
  • Unterschriften von Beteiligten und Zeugen
  • Unfallskizze

Wer dringend ein Ersatzfahrzeug braucht, kann eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Bei einem Totalschaden besteht nach einem Unfall unter Umständen sogar Anspruch auf einen Mietwagen.

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

In manchen Fällen weigert sich die Versicherung, für eine Schadensregulierung des Geschädigten aufzukommen. Zunächst sollte in dem Fall eine Beschwerde eingelegt werden – mit der Aufforderung, dass die Versicherung schnellstmöglich für eine Schadensregulierung sorgt. Lehnt die Versicherung die Schadensregulierung weiterhin ab oder stellt der Geschädigte nach dem Autounfall fest, dass die Versicherung nicht zahlt, muss sie verklagt werden. Meistens wendet die Versicherung ein, dass die Schuldfrage nicht klar, das Gutachten fehlerhaft oder die Schadenshöhe unangemessen ist.

Letztlich lässt sich nur mit anwaltlicher Unterstützung erreichen, dass die Versicherung für den Unfallschaden aufkommt. Auch wer schuldlos in einen Unfall verwickelt wird, sollte sich von einem Anwalt beraten lassen, denn viele Unfallgeschädigte kennen ihre Ansprüche nicht. Versicherungen nutzen dieses Unwissen oft aus und kürzen die Erstattung. Geschädigte müssen dann nicht nur den Schock verarbeiten – sie bleiben auch auf den Kosten sitzen.