Verkehrsrecht: Noch Ordnungswidrigkeit oder schon Straftat?

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Im Straßenverkehr kommt es regelmäßig zu Rechtsverstößen – von leichten Verstößen bis zu schweren Straftaten. Aber wann wird aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat? Während es sich bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr um relativ leichte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt, werden schwerwiegende Vergehen im Straßenverkehr als Straftat gewertet. Der Unterschied ist wichtig, denn die Konsequenzen unterscheiden sich deutlich. Ab welchem Schweregrad wird ein Verstoß als Straftat gewertet?

Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Die Ordnungswidrigkeit ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) definiert: „Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.“ Als Ordnungswidrigkeit gilt also eine geringfügige Verletzung von Recht und Gesetz, für die eine Geldbuße angeordnet werden kann.

Bei Ordnungswidrigkeiten handelt sich um Verstöße, die keine erheblichen Schäden nach sich ziehen. Eine Auflistung aller Ordnungswidrigkeiten findet sich im Bußgeldkatalog. Häufige Beispiele sind Handynutzung am Steuer, Falschparken, Fahren mit zu geringem Abstand und Rotlichtverstöße.

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Welche Verstöße gelten als Straftat?

Als Straftat wird eine bewusste und schuldhafte Handlung gewertet, die eine Überschreitung des Gesetzes ohne rechtfertigende Gründe darstellt. Schwerwiegende Vergehen im Straßenverkehr werden als Straftat gewertet. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Straftaten im Straßenverkehr sind unter anderem im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.

Eine Straftat beinhaltet drei Merkmale: Der Täter muss mit seinem Handeln einen gesetzlichen Straftatbestand begehen, etwa eine Körperverletzung. Wenn er die Tat außerdem noch rechtswidrig – also ohne Rechtfertigungsgrund – und schuldhaft begangen hat, kann ihn ein Strafgericht verurteilen und eine Strafe verhängen.

Typische Straftaten im Straßenverkehr sind Unfälle, die aufgrund eines Verkehrsverstoßes verursacht werden. Wird dabei jemand verletzt, handelt es sich um fahrlässige Körperverletzung. Typischen Verkehrsstraftaten sind Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht und unterlassene Hilfeleistung. Die Delikte verursachen einen hohen Schaden an Sachen oder Personen. Bei einer Straftat wird ein Gerichtsverfahren oder ein Strafprozess eingeleitet.

Vergehen und Verbrechen

Grundsätzlich werden Straftaten in Vergehen und Verbrechen unterteilt. Laut § 12 StGB sind Verbrechen alle rechtswidrigen Taten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr einhergehen. Tatbestände, die mit einer geringeren Mindeststrafe geahndet werden, heißen Vergehen.

Im § 315c StGB „Gefährdung des Straßenverkehrs“ werden die Straftaten im Straßenverkehr aufgelistet:

(1) Wer im Straßenverkehr

1.        ein Fahrzeug führt, obwohl er

a)        infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

b)        infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2.        grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a)        die Vorfahrt nicht beachtet,

b)        falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

c)        an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

d)        an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

e)        an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

f)         auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder

g)        haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1.        die Gefahr fahrlässig verursacht oder

2.        fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat: Welche Strafen drohen?

Die Höhe des Bußgelds für Ordnungswidrigkeiten richtet sich nach der Schwere des Schadens oder der Regelverletzung. Die Strafen orientieren sich an den festgelegten Regelsätzen des Bußgeldkatalogs. Je nach Schwere des Verstoßes drohen Geldbußen, Fahrverbote und Punkte in Flensburg. Bei Wiederholungstätern kann von den Regelsätzen abgewichen werden.

Wer im Straßenverkehr eine Straftat begeht, muss mit einer Geldstrafe und in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem monatlichen Netto-Einkommen des Täters und wird in Tagessätzen berechnet. Dabei entsprechen 30 Tagessätze einem Netto-Monatsgehalt. Dem Täter kann außerdem die Fahrerlaubnis entzogen werden. Bei strafrechtlichen Entscheidungen kommt es zu einem Eintrag im Bundeszentralregister, womit der Betroffene laut Strafrecht als vorbestraft gilt.