Youtuber fährt illegales Autorennen: Muss er nur ein Bußgeld zahlen?

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Der YouTuber und Autotuner Jean Pierre „JP“ Kraemer raste mit 142 km/h durch eine geschlossene Ortschaft – über einen Zebrastreifen und an einer Bushaltestelle vorbei. Was nach einem illegalen Autorennen aussieht, wird womöglich nur als Ordnungswidrigkeit bestraft. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens eingestellt und den Fall an die Bußgeldstelle übergeben.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

JP Kraemer: Mit 142 km/h durch den Ort

JP Kraemer, bekannt als ehemaliger Moderator der TV-Sendung „Die PS-Profis“, fuhr mit seinem Elektro-Porsche Taycan Turbo S durch Lennestadt in Nordrhein-Westfalen, südlich von Dortmund. Dabei ließ er sich filmen und stellte das Video anschließend auf seinen YouTube-Kanal, auf dem er stolze 1,9 Millionen Abonnenten hat. In dem Video ist der Tachostand zu sehen, der exakt 142 km/h anzeigte. Hierbei fuhr der Gründer der Autotuning-Werkstatt „JP-Performance“ nicht auf einer Rennstrecke, sondern innerhalb der geschlossenen Ortschaft Lennestadt-Trockenbrück. Eigentlich sind hier 50 km/h erlaubt – damit fuhr Kraemer ganze 92 km/h zu schnell.

Hunderte User sahen den Clip auf YouTube – einige von ihnen stellten Anzeige wegen der Teilnahme an einem illegalen Autorennen gegen JP Kraemer. Wenig später wurde das Video auf Kraemers YouTube-Kanal gelöscht und durch eine Version ersetzt, in der die Szenen von der irrwitzigen Fahrt durch die 50er Zone herausgeschnitten sind. Die Staatsanwaltschaft nahm dennoch Ermittlungen gegen den bekannten Autotuner auf.

Auf illegale Autorennen steht Haftstrafe

Bei einer Anklage wegen Teilnahme an einem illegalen Autorennen nach § 315d Strafgesetzbuch (StGB) „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ drohen bis zu zwei Jahren Haft oder eine Geldstrafe. Außerdem könnte das Tatfahrzeug – Kraemers 190.000-Euro-Porsche – beschlagnahmt und versteigert werden.

Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen nach der genauen Prüfung des Falls jedoch wieder ein. Der Grund: Laut § 315d Abs. 1 Nr. 3 (StGB) handle es sich erst um ein illegales Autorennen, wenn die größtmögliche Geschwindigkeit erreicht wird. Im Wortlaut:

„Wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Nicht die höchstmögliche Geschwindigkeit erreicht

Da der E-Porsche Taycan Turbo S bis zu 260 km/h erreichen kann, Kraemer aber laut Beweisvideo „nur“ 142 km/h fuhrt, sieht die Staatsanwaltschaft den Tatbestand des illegalen Autorennens nicht als gegeben an. Der Tuner war nicht mit der höchstmöglichen Geschwindigkeit unterwegs. Außerdem fuhr JP Kraemer zu diesem Zeitpunkt kein Rennen gegen ein anderes Fahrzeug.

Höchststrafe aus Bußgeldkatalog möglich

Die Staatsanwaltschaft übergab den Fall Kraemer an die Bußgeldstelle des Kreises Olpe – denn immerhin liegt noch ein Geschwindigkeitsverstoß vor. Bei einer Tempoüberschreitung von mehr als 70 km/h in einer geschlossenen Ortschaft droht die härteste Strafe, die der Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen vorsieht. So kann gegen JP Kraemer ein Bußgeld in Höhe von 680 Euro, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot verhängt werden. Damit könnte die Raserei mit dem E-Porsche immerhin zur Höchststrafe für Tempoverstöße aus dem Bußgeldkatalog führen.