Der Widerspruchsjoker bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen

Veröffentlicht am in Versicherungsrecht

Lebens- und Rentenversicherungen entsprechen heutzutage immer weniger den Erwartungen der Versicherungsnehmer. Dies führt dazu, dass zahlreiche Verbraucher sich überlegen, wie sie ihr Geld „besser“, also profitabler anlegen können. So steigt die Zahl derer, die ihre Versicherungsverträge vorzeitig aufkündigen mehr und mehr. Schätzungen der Verbraucherzentrale haben ergeben, dass rund 60 Prozent aller Versicherungsverträge keine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerspruchsrecht zugrunde liegt – die übliche Widerspruchsfrist solcher Verträge beginnt dann nicht zu laufen.

Bei Versicherungsverträgen, die im Zeitraum zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 nach dem Policenmodell abgeschlossen worden sind und eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung enthalten, kann sich also für Versicherungsnehmer nach wie vor die Option des Widerspruchs ergeben. Der Widerspruchsjoker führt zu einer günstigen Loslösung vom Versicherungsvertrag.

Missachtung gesetzlicher Gebote begründet ewiges Widerspruchsrecht

Als Voraussetzung für ein solches Widerspruchsrecht muss die Lebensversicherung Ihnen eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung unterbreitet haben. Denn für Widerspruchsbelehrungen gelten  festgelegte gesetzliche Anforderungen. Dazu gehören beispielsweise die vollumfängliche und abschließende Belehrung über den Widerspruch, dessen Voraussetzungen, Fristen und dessen rechtliche und tatsächliche Folgen. Doch bei mehr als der Hälfte der Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungsverträgen, die nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, stellte man Fehler fest.

Es wurde sowohl gegen die erforderliche äußere Gestaltung als auch gegen inhaltliche Voraussetzungen der Widerspruchsbelehrung verstoßen. Sogar die höchstrichterliche Rechtsprechung hat inzwischen bestätigt, dass in einem solchen Fall den betroffenen Versicherungsnehmern nach wie vor ein Widerspruchsrecht zusteht. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom sogenannten Widerspruchsjoker.

Widerspruchsrecht birgt einige Vorteile

Durch das nach wie vor bestehende Widerspruchsrecht ist eine günstige Trennung vom Versicherungsvertrag möglich. Viele Lebensversicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, entsprechen aus heutiger Sicht nicht mehr den Vorstellungen einer effektiven Vorsorge. Aus Gründen des Verbraucherschutzes ist das Policenmodell inzwischen sogar unzulässig. Im Gegensatz zu einer Kündigung birgt das Widerspruchsrecht bei einer Trennung vom Versicherungsvertrag einige Vorteile. So wird der gesamte Versicherungsvertrag bei einem Widerspruch einfach rückabgewickelt und Sie erhalten Ihre eingezahlten Beträge zurück, wohingegen mit einer Kündigung meist Verluste einhergehen. Das Widerspruchsrecht kann Ihnen mithin einige Vorteile einräumen.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstprüfung

Die erfahrenen Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN bieten Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihres Versicherungsvertrages an. Nachdem Ihre rechtliche Situation analysiert wurde, erhalten Sie Auskunft darüber, ob Ihre Widerspruchsbelehrung tatsächlich entsprechende Mängel aufweist und nach wie vor ein Widerspruchsrecht besteht, ob sich eine Rückabwicklung wirtschaftlich für Sie lohnt und was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kosten würde.

Weitere Informationen finden Sie hier. Gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@rueden.de) oder Telefon (030 / 200 590 770) zur Verfügung!