Die Zahlungspflicht der Gebäudeversicherung im Schadensfall

Veröffentlicht am in Versicherungsrecht

Was die Gebäudeversicherung wirklich versichert

Die Gebäudeversicherung zählt heutzutage zu den wichtigsten Versicherungen für Eigentümer von Wohnimmobilien. Um sich vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden an Gebäuden und Gebäudeteilen zu schützen schließen viele eine Gebäudeversicherung ab. Je nachdem, welches Risiko abgesichert werden soll können in der Gebäudeversicherung Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Brand sowie Hochwasser und Überspannung abgesichert werden. Je höher der Versicherungsschutz, desto höher sind natürlich auch die Versicherungsbeiträge. Jedoch lohnt sich diese Investition oft, bedenkt man die enormen Kosten die anfallen können, wenn Gebäude oder Gebäudeteile beschädigt wurden. Die Kosten für die Sanierung können schnell den Wert eines Neubaus überschreiten.

Der Versicherungsschutz

Wurde eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, ist hier grundsätzlich jeder Schaden abgesichert, der infolge von Wasser, Brand oder Überspannung entsteht. Aber auch Folgeschäden wie Schimmelbildung nach einem Wassereintritt, können von der Gebäudeversicherung abgesichert sein. Versichert ist hier das Gebäude an sich, Gebäudeteile wie auch das Inventar und sonstige Einbauten. Welche Gegenstände im Einzelnen versichert sind, ist den Vertragsbedingungen zu entnehmen.

Im Schadensfall

Kommt es zum Schadensfall, ist der Betroffene auf eine schnelle und unkomplizierte Hilfe angewiesen. Ohne schnelle Auszahlung der Versicherungssumme verzögert sich die Sanierung. Schnell drohen Folgeschäden wie Schimmelbildung oder gar Obdachlosigkeit. In der Regel sind die Versicherungen schnell mit einem Sachverständigen zur Stelle um den Schaden zu begutachten und eine Schadenssumme zu beziffern. In der Regel erfolgt die Schadensregulierung schnell und unbürokratisch.

Das Problem mit dem Zeitwert

Jedoch bleiben die Versicherungssummen regelmäßig hinter den tatsächlichen Wiederherstellungskosten zurück. Die Gebäudeversicherung sichert grundsätzlich den „zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag“ ab. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Versicherung den gesamten Schaden trägt. Zwar ist es grundsätzlich möglich auch den gesamten Schaden absichern zu lassen, jedoch ist dies explizit zu regeln. Im Regelfall gleicht die Versicherung den Schaden aus, der durch den Schadensfall eingetreten ist. Die Wiederherstellung meint in diesem Zusammen hang, die Wiederherstellung in den Zustand wie er zum Zeitpunkt des Schadens vorgelegen hat. Das heißt, dass grundsätzlich nur der sogenannte Zeitwert versichert ist. Im Klartext bedeutet dies, je älter das Gebäude oder die Einbauten, desto geringer ist die Versicherungssumme.

Die Schadenshöhe

Die Bestimmung der Schadenshöhe bietet immer wieder Anlass für Meinungsverschiedenheiten. Das liegt zum einen daran, das unterschiedliche Vorstellungen zum wirtschaftlichen Wert bestehen, aber auch da die Bestimmung der Schadenshöhe traditionell fehlerbehaftet ist. Zur Bestimmung der Schadenshöhe werden oft Vergleichswerte herangezogen, die nicht immer auf den konkreten Fall passen. Eine zu geringe Schadenssumme ist dann schnell beziffert. Besonders fehleranfällig ist die Bestimmung des Schadens bei Sonderbauten- und Einbauten sowie bei Gegenständen mit vergleichsweise geringem wirtschaftlichen Wert aber hohem emotionalem Wert, wie Erbstücken. Auch problematisch ist es, wenn die Versicherung dem Betroffenen ein Mitverschulden an dem Schaden anlastet. Auch hier kann die Schadenssumme schnell geringer ausfallen.

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