Steht die Lebensversicherung als Altersvorsorge vor dem Aus?

Veröffentlicht am in Versicherungsrecht

Die deutsche Lebensversicherung als solche galt jahrzehntelang als die klassische Altersvorsorge mit jährlicher Zinsgarantie. In den vergangenen Monaten wurde in den Medien jedoch immer häufiger über die Lebensversicherung als Altersvorsorge und den finanziellen Schwierigkeiten, in denen diese Branche mehr und mehr steckt, berichtet (so auch die FAZ Online vom 16.04.2017, „Der Totengräber der Lebensversicherung“).

Als Grund für diese Schieflage wird meist die seit Jahren anhaltende Niedrigzinsphase der EZB genannt. Die veranlasste anhaltende Niedrigzinsphase führt dazu, dass die Versicherungen finanziell unter Druck geraten. Die hohen Renditeversprechen können aufgrund der niedrigen Zinsen nicht mehr erwirtschaftet werden. Dies führt wiederum dazu, dass Unterdeckungen entstehen und im Gesamten die Finanzkraft der jeweiligen Versicherung sinkt. Doch wie konnte es soweit kommen? Und vor allem – wie geht es nun weiter?

„Die fetten Jahre sind vorbei“ – Lebensversicherungen unter finanziellem Druck

In den 80er und 90er Jahren des 20. Jahrhunderts haben die Versicherungsunternehmen hohe Beträge einfahren und einen Teil hiervon als Sicherheitspolster einbehalten können. In der Folge forderte das Bundesversicherungsamt die Versicherer sogar dazu auf, mehr Anteile an die Kunden auszuzahlen. Die Zinsen waren in diesen Jahrzehnten so stabil, dass sie zeitweise auf 4 Prozent angehoben wurden – ein lohnenswertes Geschäft für Versicherer und Kunden! Die Versicherer haben sogar die Garantien für niedriger verzinste Altverträge auf dieses Niveau angehoben. Doch schon bald darauf schränkte die Bundesregierung die Steuerprivilegierungen für Lebensversicherungen ein. Hinzu kamen sodann die Finanzkrise und die Niedrigzinspolitik der EZB. Die niedrigen Zinsen und die Regulierung bringen das Modell der Lebensversicherung nach und nach ins Wanken. Doch auch das Geschäftsmodell an sich sowie die versprochenen hohen Garantien tragen zur Schieflage der Versicherungsunternehmen bei.

Erlangte Gewinne werden momentan ausschließlich in die Zinszusatzreserven und das Eigenkapital des jeweiligen Versicherungsunternehmens gesteckt, nicht aber in die Ausschüttung an die Kunden. Alte Verträge werden zwar nach wie vor bedient, für neue Kunden ist die Lebensversicherung als Altersvorsorge so aber meist nicht mehr attraktiv.

„Ewiges“ Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen als lohnenswerte Alternative

Doch auch Kunden, die bereits seit Jahren eine Lebensversicherung bedienen, sind mit der klassischen Lebensversicherung als Altersvorsorge nicht mehr im Reinen. Die Unzufriedenheit steigt aufgrund der ausbleibenden Renditen.

Eine Kündigung des Versicherungsvertrages ist Kunden dennoch nicht zu empfehlen. In zahlreichen Fällen bleibt von den Beiträgen nichts oder ein nur sehr geringer Anteil übrig – es droht mithin ein Kapitalverlust. Die Ausübung des Widerspruchsrechts stellt hingegen eine potentiell äußerst lohnenswerte Alternative dar. So wird der gesamte Versicherungsvertrag nach einem erfolgreichen Widerspruch rückabgewickelt und Sie erhalten Ihre eingezahlten Beiträge zurück. So besteht die Möglichkeit, sich von Ihrem Lebensversicherungsvertrag zu lösen und das Kapital sicher und effizient anderweitig anzulegen.

Allerdings wird bei Vertragsschluss einer Lebensversicherung üblicherweise eine Frist vereinbart, innerhalb derer der Widerspruch eingelegt werden muss – diese ist grundsätzlich mit 14 bzw. 30 Tagen bemessen. Liegt allerdings eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung vor, kann Kunden ein sogenanntes „ewiges“ Widerspruchsrecht zustehen, da die Frist, innerhalb derer unter normalen Umständen ein Widerspruch eingelegt werden kann, nicht zu laufen beginnt.

Voraussetzung für dieses „ewige“ Widerspruchsrecht ist also eine fehlerhaft erfolgte Widerspruchsbelehrung. Eine solche liegt vor, wenn die vom Gesetzgeber gestellten Anforderungen, beispielsweise an die Deutlichkeit oder die Gestaltung einer Widerspruchsbelehrung, nicht eingehalten wurden.

Kostenfreie Erstberatung durch VON RUEDEN

Die Kanzlei VON RUEDEN bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. In dieser werden Ihre Vertragsunterlagen eingehend geprüft und Ihre persönliche Ausgangslage analysiert. Sie erhalten Auskunft darüber, ob Ihre Widerspruchsbelehrung tatsächlich entsprechende Mängel aufweist und nach wie vor ein Widerspruchsrecht besteht, ob sich eine Rückabwicklung wirtschaftlich für Sie lohnt und was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet.