WWK Lebensversicherung a.G. muss ihren Kunden Widerspruchsrecht gewähren

Veröffentlicht am in Versicherungsrecht

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen der WWK Lebensversicherung a.G. ermöglichen jahrelanges Widerspruchsrecht

Einigen Kunden der WWK Lebensversicherung a.G. muss noch Jahre nach dem Vertragsabschluss ein Widerspruchsrecht seitens der WWK Lebensversicherung a.G. eingeräumt werden. Grund dafür sind fehlerhafte Belehrungen über das Recht zum Widerspruch. Wurden Versicherungsnehmer fehlerhaft über das ihnen zustehende Widerspruchsrecht belehrt, dann fängt die Widerspruchsfrist nicht an zu laufen.

So kann den Versicherungsverträgen quasi „ewig“ widersprochen werden. Bei den betroffenen Verträgen handelt es sich vor allem um Lebensversicherungsverträge, die in den Jahren 1994 bis 2007 nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden. Durch das nach wie vor bestehende Widerspruchsrecht befinden sich viele Versicherungsnehmer in einem rechtlichen Vorteil.

Durch einen Widerspruch ist ein unkomplizierter Ausstieg möglich

Das nach wie vor bestehende Widerspruchsrecht birgt einige Vorteile für den Versicherungsnehmer, da es eine unkomplizierte Trennung von einem alten Lebensversicherungsvertrag ermöglicht. Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen wurden häufig mit einem Inaussichtstellen großer Renditen in den Folgejahren verkauft. Diese Alttarife der Lebensversicherung entsprechen jedoch nicht mehr den heutigen Standards für eine effektive Vorsorge.

Die Kündigung einer solchen Versicherung ist wirtschaftlich dennoch nicht zu empfehlen. Ein möglicher Widerspruch kann sich hingegen mehr als lohnen! Ist ein Widerruf seitens des Versicherungsnehmers erfolgt, hat dies zur Folge, dass die Versicherung auch die Abschluss- und Verwaltungskosten erstatten muss. Zudem hat der Versicherungsgeber die vom Versicherungsnehmer eingezahlten Prämien entsprechend der gezogenen Nutzungen zu verzinsen. Der Widerruf Ihres Versicherungsvertrags bietet Ihnen also einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil.

WWK Lebensversicherung a.G. belehrt fehlerhaft über Widerspruchsrecht

Von den Widerspruchsbelehrungen der WWK Lebensversicherung a.G., die uns vorliegen, entsprechen viele nicht oder nicht vollständig den gesetzlichen Vorgaben, da sowohl gegen die erforderliche äußere Gestaltung als auch gegen inhaltliche Voraussetzungen einer Widerspruchsbelehrung verstoßen wurde. So hat die WWK Lebensversicherung a.G. wichtige Details drucktechnisch nicht hervorgehoben und damit gegen die Belehrungsgrundsätze verstoßen.

VON RUEDEN bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung

Tausende Verbraucher wissen nichts von ihrer rechtlich vorteilhaften Situation, obwohl rund 60 % der uns vorliegenden Widerspruchsbelehrungen der WWK Lebensversicherung a.G., die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, fehlerhaft sind. Dennoch ist eine genaue Prüfung des Versicherungsvertrags auf individuelle Rechtsprobleme unumgänglich. Um das bestmögliche Ergebnis, die größtmögliche Ersparnis zu erzielen, ist ein juristisch professionelles Vorgehen unbedingt notwendig.

Die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN bieten deswegen eine kostenlose Erstprüfung des Versicherungsvertrags an. Nachdem unsere Anwälte Ihre rechtliche Situation begutachtet haben, erhalten Sie eine fundierte Einschätzung über Ihre Lage und die entsprechenden Aussichten.

Nutzen Sie Ihr Widerspruchsrecht, lösen Sie sich von Ihrer profitlosen Lebensversicherung und betreiben Sie effektiver Vorsorge!

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet.

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Gerne stehen wir Ihnen via E-Mail oder Telefon zur Verfügung.