Frau Anja Röhr vertreibt über die Handelsplattform eBay diverse Produkte aus den Bereichen Textilware und Spielzeug. Seit einiger Zeit lässt sie über die in Hamburg ansässige Kanzlei Baek Law Abmahnungen wettbewerbsrechtlicher Natur an Mitbewerber versenden.
Den abgemahnten Mitbewerbern wird unter anderem vorgeworfen, gegen die Spielzeugverordnung sowie gegen das Textilkennzeichnungsgesetz verstoßen zu haben.
Unter anderem werden den Mitbewerber folgende Verstöße zur Last gelegt:
- Fehlende Angaben bei der prozentualen Faserzusammensetzung
- Fehlende Warnhinweise beim Vertrieb von Spielzeugen
- Fehlende Sicherheitshinweise beim Vertrieb von Spielzeug
- Fehlende oder falsche Angaben innerhalb der Widerrufsbelehrungen
- Fehler bezüglich der Rücksendemodalitäten (40 E-Klausel)
Die abgemahnten Mitbewerber werden nicht nur zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, sondern es soll auch ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 489,45 Euro gezahlt werden. Dem Schreiben liegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte, bevor die Betroffenen anwaltlichen Rat eingeholt haben.
Es sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unter der Telefonnummer 030 / 200590770 unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen.
Sollten Sie auch eine Abmahnung im Auftrag von Frau Anja Röhr erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite weitere Informationen über die Kanzlei Baek Law sowie zum Thema Abmahnung.