Abmahnung der Marke Thermomix durch AWPR

Veröffentlicht am in Wettbewerbsrecht

Momentan gibt es eine neue Abmahnwelle durch Apel Werber und Partner Rechtsanwälte (AWPR) im Auftrag der Vorwerk Deutschland Stiftung & Co KG wegen Markenrechtsverletzungen an der Marke Thermomix.

Inhalt

  1. AWPR Rechtsanwälte mahnt Thermomix ab
  2. Was fordern AWPR Rechtsanwälte in ihrer Abmahnung?
  3. Ist die Abmahnung gerechtfertigt?
  4. Was kann ich bei Erhalt eines Abmahnschreibens von AWPR tun?

AWPR Rechtsanwälte mahnt Thermomix ab

Im Raum steht aktuell eine Markenrechtsverletzung durch die Benutzung des Zeichens Thermomix. Die unbefugte Benutzung durch den Vertrieb von Kochbüchern, die sich mit dem Thermomix und seinen Funktionen beschäftigen, mahnt die Kanzlei AWPR im Auftrag der Vorwerk Deutschland Stiftung & Co KG ab. Bei Thermomix handle es sich um ein geschütztes Zeichen. Indem dieses Zeichen in den vertriebenen Kochbüchern verwendet wird, findet eine unbefugte Nutzung und damit Verletzung der Marke Thermomix statt, so zumindest lautet der Vorwurf in der Abmahnung.

Was fordern AWPR Rechtsanwälte in ihrer Abmahnung?

Das Abmahnschreiben soll einen langwierigen Prozess verhindern und eine schnelle außergerichtliche Einigung herbeiführen. AWPR Rechtsanwälte fordern daher im Namen von Vorwerk, die Unterlassung der weiteren Nutzung des Zeichens sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von Schadensersatz. Daneben wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Ob eine Abmahnung wegen Verletzung der Markenrechte am Thermomix berechtigt ist, kann nicht pauschal gesagt werden. Denn klar ist, dass nicht jede beschreibende Verwendung der Bezeichnung Thermomix im Rahmen von Kochbüchern auch zugleich eine Markenrechtsverletzung darstellt. Pauschal ausgeschlossen werden darf das aber auch nicht. Folglich muss immer eine sorgfältige Überprüfung des Einzelfalls stattfinden, um sagen zu können, ob die Abmahnung von AWPR Rechtsanwälte gerechtfertigt ist oder nicht.

Was kann ich bei Erhalt eines Abmahnschreibens von AWPR tun?

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Unterschreiben Sie nichts und handeln Sie nicht übereilt. Es ist empfehlenswert, sich die Fristen und Forderungen zu notieren und sich dann an einen Anwalt zu wenden. Durch eine anwaltliche Beratung lässt sich dann recht schnell herausfinden, ob die Abmahnung zu Recht ergangen ist und ob und welche Schritte im Weiteren sinnvoll sind.

Bei Erhalt einer Abmahnung können Sie sich gerne an uns von VON RUEDEN Rechtsanwälte wenden. Unsere Anwälte beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei dem weiteren Vorgehen.

Dazu können Sie gerne auch unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Anspruch nehmen.