Abmahnung vom Verband der Deutschen Lederindustrie e.V.

Veröffentlicht am in Wettbewerbsrecht

Der Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. mahnt derzeit wegen Wettbewerbsverstoßes durch die irreführende Werbung mit der Bezeichnung „PU Outdoor Leder“ ab.

Inhalt

  1. Tätigkeit des Verbands der Deutschen Lederindustrie e.V.
  2. Was wird vom Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. abgemahnt?
  3. Welche Forderungen stellt der Verband der Deutschen Lederindustrie?
  4. Wie reagieren Sie richtig?

Tätigkeit des Verbands der Deutschen Lederindustrie e.V.

Der Verband der Deutschen Lederindustrie e. V. ist Dienstleister für die Lederbranche, dessen Aufgabe es in erster Linie ist, die wirtschaftlichen und politischen Interessen der Lederhersteller zur wahren und zu vertreten. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Beantwortung wirtschaftspolitischer und betriebswirtschaftlicher Fragen und die Erteilung von Auskünften zu Branchen-Statistiken und Marktdaten. Außerdem ist der Verband der Deutschen Lederindustrie e. V. für die Organisation der vorwettbewerblichen Lederforschung zuständig und gibt Informationen zu Umwelt- und Verbraucherschutz und auch Normung und Qualitätswesen, sowie fairer Wettbewerb zählen zu den Tätigkeitsgebieten des Vereins.

Was wird vom Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. abgemahnt?

Aktuell mahnt der Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. Onlinehändler ab, die in ihren Shops Möbel aus Leder mit der Bezeichnung „PU Outdoor Leder“ bewarben. Sie erhielten daher von dem Verein ein Abmahnschreiben wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht durch die Bezeichnung ihrer Produkte als aus „PU Outdoor Leder“ hergestellt.

Welche Forderungen stellt der Verband der Deutschen Lederindustrie?

Der Verband fordert in seinen Abmahnungen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben verlangt er den Ersatz der Aufwendungen in Höhe von 250 Euro. Dem Abmahnschreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung für den Abgemahnten bereits beigefügt. In dieser fordert der Verein eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro für jede Zuwiderhandlung.

Wie reagieren Sie richtig?

Wenn Sie auch betroffen sind und eine Abmahnung des Verbands der Deutschen Lederindustrie e.V. erhalten haben, dann handeln Sie nicht voreilig. Unterschreiben Sie nicht und nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf. Es ist außerdem ratsam, das Schreiben durch einen Anwalt überprüfen zu lassen, um so festzustellen, ob die Abmahnung zu Recht erging oder nicht.

Benötigen Sie anwaltliche Beratung? Dann wenden Sie sich gerne an uns von Werdermann  von Rüden. Unsere Anwälte stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen, eine optimale Lösung Ihres Problems zu finden. Dafür können Sie auch unsere kostenlose telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen.

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