Bundeskartellamt zieht positive Jahresbilanz

Veröffentlicht am in Wettbewerbsrecht

Der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt zieht zum Jahresende eine positive Jahresbilanz. So sei das Bundeskartellamt schlagkräftiger geworden: Mit der Unterstützung der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaften der Bundesländer führte das Bundeskartellamt insgesamt 17 Durchsuchungen durch, wobei mehr als 300 Mitarbeiter tätig waren.

Gegen 54 Unternehmen und 52 Privatpersonen wurden im vergangenen Jahr Bußgelder verhängt, die insgesamt rund 240 Millionen Euro betrugen. Darunter waren auch Teilnehmer des umstrittenen Schienenkartells. Andreas Mundt: „Wettbewerb funktioniert aber nur, wenn es Spielregeln gibt, an die sich alle halten.“

Die Fusion wurde in 1.100 Fällen beim Kartellamt beantragt, wobei der überwiegenden Zahl der Anmeldungen der Fusion zugestimmt wurde. In 18 Fällen leitete die Bonner Behörde ein vertieftes Prüfverfahren ein. Dabei wurden auch der Übernahme von Frankfurter Rundschau durch die Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH stattgegeben. Der Aufkauf von Tele Columbus durch den Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland wurde hingegen untersagt.

Das Bundeskartellamt, abgekürzt BKartA, ist als Wettbewerbsschutzbehörde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugeordnet, arbeitet als Oberbehörde des Bundes jedoch selbständig. Die bedeutendste Rechtsgrundlage der Tätigkeit des Bundeskartellamts bildet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die zentrale Rechtsvorschrift innerhalb des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen regelt unter anderem den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen sowie die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen.

Daneben wird das Marktverhalten der einzelnen Unternehmen durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, geregelt. Hierin finden sich unter anderem rechtliche Grundlagen für Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche.