Bundesregierung will gegen Abmahnmissbrauch vorgehen

Veröffentlicht am in Wettbewerbsrecht

Am 17.04.2012 hatte das Online-Portal „heise.de“ gemeldet, dass die Bundesregierung nun schärfer gegen Abmahnmissbrauch vorgehen möchte. Das Online-Portal verwies dabei auf einen inoffiziellen Referentenentwurf, der im unverlinkten Bereich eines Pressedienst-Servers aufgetaucht war. Das BJM hatte dann bestätigt, dass das Dokument echt sei.

Der Entwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor, um gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Internet vorzugehen. Vorgesehen ist, dass für Streitfälle, die die Verletzung von Urheberrechten durch das Kopieren fremder Inhalte betreffen, Streitwerte künftig deutlich abgesenkt werden sollen, mit der Folge, dass weniger Anwaltskosten entstehen. Ferner soll bei unberechtigten kostenpflichtigen Abmahnungen der Abgemahnte nach dem Entwurf zudem ein Recht auf Erstattung des von ihm beauftragten Anwalts haben.

Des Weiteren sollen auch kleinere Wettbewerbsverstöße von Online-Händlern weniger Verfahrenskosten verursachen. Aus dem Entwurf ging auch hervor, dass der „fliegende Gerichtsstand“ für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten abgeschafft werden soll. Neuerungen seien außerdem für Werbung auf Websites geplant, wenn diese nicht korrekt als solche gekennzeichnet ist.

Zukünftig sollen, so „heise.de“, außerdem die Sanktionen gegen unerlaubte Werbeanrufe verschärft werden. Sie sollen nicht mehr auf maximal 50.000 Euro beschränkt sein, sondern auf einen bis zu sechsfach höheren Betrag.

Was der Entwurf im Einzelnen jedoch genau vorsieht, bleibt abzuwarten. Allerdings scheint es sich hierbei um begrüßenswerte Maßnahmen zu handeln, die Gutes versprechen.

 

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