Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Journal · Wettbewerbsrecht

OLG Köln: Augenärzte dürfen nicht mit Pauschalpreis werben

27. August 2013Aktualisiert am 20. Mai 20211 Min. Lesezeit
Von Johannes von Rüden, Rechtsanwalt

Eine Augenlaseroperation zu einem Pauschalpreis? Das war das Angebot eines Augenarztes, das von dem Oberlandesgericht Köln (OLG Köln, Urt. v. 14.12.2012, Az.: 6 U 108/12) verboten wurde. Vorliegend hatte der beklagte Augenarzt auf einer Internetplattform mit Aussagen wie „999 Euro statt 3.500 Euro“ bzw. „999 statt 4.200 €“ für Augenlaseroperationen geworben. Ein Wettbewerbsverband beanstandete daraufhin die Werbung und ließ den Augenarzt anwaltlich abmahnen. Die Werbung würde gegen die Marktverhaltensregel des § 5 Abs. 2 S. 1 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verstoßen. Danach sind Gebühren nach jedem Einzelfall zu bemessen und können mithin nicht pauschal abgerechnet werden. Daneben wurde die Gestaltung als sogenannter „Statt-Preis“ beanstandet. Ein „Statt-Preis“, also ein Vergleichspreis, setzt voraus, dass die angebotene Dienstleistung überhaupt schon einmal zu dem angegebenen Preis angeboten worden ist. Dies war vorliegend aber nie der Fall gewesen. Das OLG Köln folgte damit der Argumentation des Wettbewerbsverbands und verurteilte den Arzt zur Unterlassung und zur Kostenerstattung. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN berät und vertritt Freiberufler, Start-ups und Unternehmen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere hinsichtlich der Gestaltung von Werbung. Im gewerblichen Rechtsschutz beraten wir im Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht. In diesen Bereichen bearbeiten wir jährlich mehrere hundert Mandate für Unternehmen aller Art. Profitieren auch Sie von unserem Angebot einer kostenfreien Erstberatung!

Sie benötigen eine klare Einschätzung?

Sprechen Sie mit unseren spezialisierten Anwältinnen und Anwälten – kostenfrei und unverbindlich, Antwort innerhalb eines Werktags.

Erstberatung anfragen →

Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie mit unseren spezialisierten Anwältinnen und Anwälten.

Weiterlesen

Das könnte Sie auch interessieren

Alle Beiträge →

Kontakt

Ihr Anliegen

Schritt 1 von 11 Min.
Anliegen
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg