In einer Tageszeitung hatte ein Unternehmen für „Mini-Kreuzfahrten“ und eine „Oslo-Städtereise“ geworben. Ein Mitbewerber beanstandete diese Werbung, da sie nicht über die die Identität des Werbenden aufklärte.
Das OLG Schleswig (Urt. v. 03.07.2013, Az.: 6 U 28/13) gab dem Kläger endgültig recht. Es sei nicht ausreichend, dass in der Werbeanzeige eine Telefonnummer und eine Internetadresse genannt wurden. Der Verbraucher soll ohne Schwierigkeiten mit dem Unternehmen in Kontakt treten können, also „wissen mit wem er es zu tun hat“ und an wen er gegebenenfalls Schriftverkehr zu richten hat.
Einführung in das Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Die wichtigste Norm § 3 UWG lautet:
„Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.“
Diese stellt eine Generalklausel mit einem sehr breiten Anwendungsbereich dar, weil der Gesetzgeber so auf die ständig wechselnden Verhältnisse am Markt reagieren wollte. Unlauteres Verhalten kann sowohl im Verhältnis zu Mitbewerbern als auch im Verhältnis zu Marktpartnern stattfinden.
Wen oder was schützt das Wettbewerbsrecht?
Das Wettbewerbsrecht will die Interessen der Wettbewerber, der Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer schützen. Es soll insbesondere einen fairen Wettbewerb ermöglichen und dem Schutz des Verbrauchers dienen. Möchte jemand eine Werbemaßnahme starten oder wettbewerbsrechtlich in Erscheinung treten, so muss sein Verhalten im Einklang mit dem geltenden Wettbewerbsrecht stehen, ansonsten läuft er Gefahr z.B. abgemahnt zu werden.
Wie können wir Ihnen helfen?
Unser Tätigkeitsfeld umfasst die:
- Unterstützung bei der Einhaltung der Informationspflichten und Preisangaben
- Überprüfung von Unternehmensauftritten
- Beratung zu Werbemaßnahmen um den Vertrieb (z.B. Vertrieb von Heilmitteln)
- Beratung bei Vertragsgestaltungen
- Beratung und Überprüfung von Abmahnungen
VON RUEDEN Rechtsanwälte – Ihre Ansprechpartner im Wettbewerbsrecht
Sie haben eine Abmahnung erhalten, wollen sich vor anderen Marktteilnehmern schützen oder haben eine spezielle Rechtsfrage, denn Sie wissen nicht, wie Sie sich rechtskonform verhalten sollen?
Nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch und lassen Sie sich individuell beraten.