Im Auftrag von Herrn Christian Weiß mahnt zurzeit der Rechtsanwalt Andreas Hennig vermehrt Betreiber von eBay-Shops ab.
Herr Weiß ist Inhaber eines Sport- und Freizeitmodefachgeschäfts und lässt durch den Rechtsanwalt Andreas Hennig Mitbewerber im Bereich Sportbedarf auf der Handelsplattform eBay abmahnen. Den abgemahnten Shop-Besitzern werden u.a. Verstöße gegen § 3 Abs. 1 und Abs. 3 UWG in Verbindung mit Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr. 23 UWG zur Last gelegt. Neben angeblich fehlenden oder falschen Angaben innerhalb des Impressums, der AGB und der Widerrufsbelehrung geht es konkret um den Vorwurf, der Abgemahnte habe bei eBay seine Eigenschaft als Privatverkäufer lediglich vorgetäuscht und sei tatsächlich als gewerblicher Unternehmer tätig. Die abgemahnten Shop-Besitzer werden deshalb dazu aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in Höhe von mehreren Hundert Euro zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.
Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unter der Telefonnummer 030 / 200 590 770 unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so empfehlen wir Ihnen folgende Grundregeln:
- Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
- Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
- Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Gegenseite auf.
- Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
- Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!
Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.
Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung!