Wimdu.de handelt wettbewerbswidrig

Veröffentlicht am in Wettbewerbsrecht

Irreführende Werbung bei wimdu.de

50 % günstiger als Hotels“ – damit warb das Buchungsportal „wimdu.de“ auf seiner Internetseite. Das Kammergericht Berlin befand diesen Werbeslogan nun für wettbewerbswidrig. Die Wettbewerbswidrigkeit leite das Gericht daraus ab, dass generell mit einer Ersparnis von 50 % geworben wird.

Wettbewerbszentrale klagt gegen wimdu.de

Die Wettbewerbszentrale, ein Verband zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, klagte gegen das Internetportal „wimdu.de“, welches über seine Seite die kurzfristige Vermietung von Immobilien, insbesondere von Ferienunterkünften anbietet.
„Wimdu.de“ wirbt auf seiner Homepage und in einem Werbevideo mit dem Slogan „50 % günstiger als Hotels“.

Aufgrund dieses Slogans mahnte die Wettbewerbszentrale den Anbieter von „wimdu.de“ ab und forderte ihn zu einer Unterlassungserklärung auf. Sie trägt vor, dass die Werbeaussage des Internetportalbetreibers wettbewerbswidrig ist. Die benannte Bezeichnung sei mangels Bezugsgröße für Verbraucher nicht nachvollziehbar. Außerdem ist auf der Internetseite von „wimdu.de“ die Aussage enthalten, dass Appartements, die auf der Seite angeboten werden, im Durchschnitt bis zu 30 % günstiger als Hotelzimmer mit gleichem Standard seien. Das sei eine widersprüchliche Aussage, die den Verbraucher verwirrt. Die Aussage sei damit auch falsch, was auch ein Vergleich von auf anderen Websites angebotenen Hotels zeigt.

Gericht hält Slogan für irreführend

Das Kammergericht bestätigte das Urteil des Landgerichts Berlin vom 14.04.2015. Danach ist die Verwendung des Werbeslogans „50% billiger als Hotels“ als irreführend und wettbewerbswidrig anzusehen. Ein Anspruch der Wettbewerbszentrale gegen „wimdu.de“ auf Unterlassung der Verwendung des Slogans „50% billiger als Hotel“ besteht somit.

Preisvergleiche auf wimdu.de verwirren Verbraucher

Für eine Bejahung der Irreführung spricht besonders, dass die von „wimdu.de“ gemachten Preisvergleiche irreführend sind. Denn bei der Beurteilung, ob eine Werbung irreführend ist oder nicht, muss maßgeblich auf den durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher abgestellt werden.

Das Angebot von „wimdu.de“ richtet sich an die Vermietung von Ferienunterkünften und damit an jegliche Personen, die günstig kurzzeitig Appartements oder Ferienunterkünfte buchen wollen. Durch die angegebenen Vergleiche auf der Website von „wimdu.de“ zu gleichen Angeboten auf anderen Websites wird der Verbraucher in die Irre geführt, denn „wimdu.de“ verspricht pauschal eine Ersparnis von 50 %. Diese kann „wimdu.de“ aber nur in begrenzten Umfang leisten, sodass die Aussage „immer 50 % billiger“ nicht bzw. nicht immer zutrifft. Dem Verbraucher wird durch die Werbung von „wimdu.de“ aber der Eindruck vermittelt, dass sich „wimdu.de“ so an Preisen von Mitbewerbern orientiert, dass gewährleistet wird, dass die Unterkunft günstiger ist als bei vergleichbaren Portalen. „Wimdu.de“ macht somit den Verbraucher nicht auf eine maximal mögliche Ersparnis von 50 % aufmerksam, sondern erweckt die Erwartung einer Ersparnis von 50 % bei sämtlichen Angeboten.