Wird es ein gemeinsames Videoportal der privaten Fernsehsender geben?

Veröffentlicht am in Wettbewerbsrecht

Wohl eher nicht: Das OLG Düsseldorf ist am 18.04.2012 in der mündlichen Verhandlung der Argumentation des Bundeskartellamts gefolgt und hat eine kostenlose Video-Plattform im Internet für Fernsehsendungen der Privatsender von ProSieben, Sat. 1 und RTL abgelehnt.

Bereits die Kartellwächter hatten das Vorhaben vor ca. einem Jahr verboten und damit argumentiert, dass damit das „marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen“ auf dem Markt für Fernsehwerbung in Deutschland verstärkt werden würde. Die Rückwirkung auf den Fernseh-Werbemarkt sei entscheidend, so das Gericht, obwohl ihr Marktanteil bei den gesehenen Videos im Internet bei insgesamt lediglich fünf Prozent liegen würde.

„Das bestehende Duopol wird verstärkt.“

Das sahen die Richter auch im Ergebnis als zutreffend an. Eine Entscheidung soll im Juni dieses Jahres verkündet werden. Die Anwälte der privaten Sendergruppen, die von der momentanen Rechtsauffassung des Gerichts wenig begeistert sind, hatten auch noch mal betont:

„Wir bleiben bei der Meinung: Das Duopol gibt es nicht.“

Es sei, so die Auffassung der Anwälte weiter, nicht ersichtlich, wieso eine gemeinsame technische Plattform für die kleineren Sender nachteilig sein soll. Schließlich würden ihnen damit zusätzliche Umsätze ermöglicht.

„Es kann nicht zu einer Verschlechterung kommen.“

Die Medienaufsicht unterstützt die Sender bei ihrem Vorhaben und sogar die Landesanstalt für Medien NRW hat öffentlich Kritik am Verbot des Kartellamts ausgeübt. Nach den Plänen von RTL sowie ProSieben und Sat.1 sollte das Portal nach dem Vorbild des amerikanischen Anbieters Hulu entstehen. Dort bieten mehrere US-Fernsehsender Filme, Serien und Shows für den Nutzer kostenlos zum Abruf an. Die ARD und ZDF haben vor, eine gemeinsame Plattform im Internet zu schaffen. Sie wollen unter dem Arbeitstitel „Germany’s Gold“ eine solche ins Leben rufen. Eine Vertreterin des Bundeskartellamts hatte hierzu betont, dass „Germany’s Gold“ zwar vorläufig freigegeben sei, aber unter Vorbehalt stehe. Eine kartellrechtliche Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Das Online-Geschäft gilt als Zukunftsmarkt mit entsprechendem Wachstumspotenzial und daher ist natürlich das Interesse groß, in diesen Markt weiter vorzudringen.