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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

MPU ohne Führerschein – gibt es das?

MPU ohne Führerschein – in welchen Fällen kann die medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden, auch wenn man keinen Führerschein besitzt?

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Die meisten Menschen unterziehen sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), weil ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und sie diese zurückbekommen möchten. Eine MPU kann aber auch Personen ereilen, die überhaupt keinen Führerschein besessen haben. Wie kann das sein?

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Muss man zur MPU, wenn man keinen Führerschein hat?

Ja, das kann passieren. Auch für Menschen, die keinen Führerschein besitzen, kann eine MPU angeordnet werden. Das ist dann der Fall, wenn die betreffenden Personen sich für die Führerscheinprüfung anmelden, aber bereits Voreintragungen haben, die an der Fahreignung zweifeln lassen. In diesem Fall folgt eine MPU, ohne den Führerschein schon mal gehabt zu haben. Gründe für Voreintragungen sind beispielsweise:

  • Mit einem Promillewert ab 1,6 auf dem Fahrrad erwischt worden.
  • Drogen- oder schwere Alkoholverstöße – sie müssen nicht unmittelbar mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang stehen.

Wer tatsächlich vor der Führerscheinprüfung noch eine MPU absolvieren muss, sollte höhere Kosten einplanen. Eine MPU muss selbst finanziert werden und kann mehrere hundert Euro kosten. Hinzukommen dann noch die Kosten für die theoretischen und praktischen Fahrstunden plus Prüfung.

MPU positiv und trotzdem keine Fahrerlaubnis – was kann dahinterstecken?

Auch wer keinen Führerschein hat, kann zur MPU eingeladen werden.

Wer noch keinen Führerschein besitzt und dennoch im Vorfeld eine MPU über sich ergehen lassen muss, kann sich in der Regel nach einem positiven Ergebnis zur Führerscheinprüfung anmelden. Es gibt aber den Fall, dass Autofahrer ihre Fahrerlaubnis verlieren und ihn selbst nach bestandener MPU nicht zurückerhalten. Das kann vor allem dann passieren, wenn die MPU erst lange Zeit nach dem Führerscheinentzug stattfindet. Hat ein Betroffener beispielsweise zwei Jahre oder länger gewartet, um sich für die MPU anzumelden, ist es wahrscheinlich, dass die Behörden nach bestandener MPU erst noch eine theoretische und praktische Fahrprüfung zur Auffrischung der Kenntnisse anordnen. Geregelt ist das in § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Hier heißt es:

  1. Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. […]
  2. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 [Kenntnisse, welche im Rahmen der theoretischen Fahrprüfung nachgewiesen werden. Anm. des Autors] und § 17 Absatz 1 [Kenntnisse, welche im Rahmen der praktischen Fahrprüfung nachgewiesen werden. Anm. des Autors] erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Es gibt also tatsächlich den Fall, dass jemand die MPU bestanden hat, aber trotzdem keinen Führerschein erhält – zumindest nicht sofort.

Wichtig: Wer seine Fahrerlaubnis verloren hat, sollte sich nicht allzu viel Zeit lassen, um die MPU zu absolvieren. Viele Menschen scheuen die Kosten, denn die Untersuchung kann teuer werden. Man sollte jedoch bedenken, dass die neu angesetzte theoretische und praktische Fahrprüfung ebenfalls Kosten verursacht. Hier sollte man im Vorfeld genau abwägen, welche Schritte man zuerst gehen möchte.

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