Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr finden häufig statt – sowohl innerorts als auch außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Gründe für zu schnelles Fahren können ganz unterschiedlich sein: Zeitdruck, Unachtsamkeit oder illegale Autorennen. Wird die überhöhte Geschwindigkeit eines Fahrzeugs gemessen, drohen Bußgelder aus dem aktuellen Bußgeldkatalog, die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein vorübergehendes Fahrverbot.
Positiv auf die Konsequenzen kann sich der Toleranzabzug auswirken, der in jedem Bußgeldbescheid vorgenommen wird. Was sind die Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts? Welche Strafen gibt es für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts?
Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften sind unterschiedliche Sanktionen im Bußgeldkatalog festgelegt. Da das Gefahrenpotenzial innerorts größer ist als außerhalb geschlossener Ortschaften, sind die Bußgelder bei Geschwindigkeitsübertretungen in Ortschaften höher als außerorts. Wiederholungstäter werden in der Regel mit härteren Sanktionen konfrontiert und auch gegen Fahrer in der Probezeit können strengere Maßnahmen eingeleitet werden. Hier lohnt es sich, einen Anwalt prüfen zu lassen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Diese neuen Bußgelder für innerörtliche Geschwindigkeitsverstöße gelten laut Bußgeldkatalog vom 28. April 2020:
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
… bis 10 km/h | 30 € | wohl nicht | ||
… 11 – 15 km/h | 50 € | wohl nicht | ||
… 16 – 20 km/h | 70 € | wohl nicht | ||
… 21 – 25 km/h | 80 € | 1 | 1 Monat | hier prüfen |
… 26 – 30 km/h | 100 € | 1 | 1 Monat | hier prüfen |
… 31 – 40 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen |
… 41 – 50 km/h | 200 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen |
… 51 – 60 km/h | 280 € | 2 | 2 Monate | hier prüfen |
… 61 – 70 km/h | 480 € | 2 | 3 Monate | hier prüfen |
…über 70 km/h | 680 € | 2 | 3 Monate | hier prüfen |
Verstoß | Strafe | Einspruch? |
… bis 10 km/h | 30 € | wohl nicht |
… 11 – 15 km/h | 50 € | wohl nicht |
… 16 – 20 km/h | 70 € | wohl nicht |
… 21 – 25 km/h | 80 € | hier prüfen |
… 26 – 30 km/h | 100 € | hier prüfen |
… 31 – 40 km/h | 160 € | hier prüfen |
… 41 – 50 km/h | 200 € | hier prüfen |
… 51 – 60 km/h | 280 € | hier prüfen |
… 61 – 70 km/h | 480 € | hier prüfen |
…über 70 km/h | 680 € | hier prüfen |
Grundsätzlich gilt gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) innerhalb geschlossener Ortschaften eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge. Eine Abweichung dieser Regel stellen 30er Zonen oder verkehrsberuhigte Bereiche dar, wie sie in Wohngebieten üblich sind. Hier sind geringere Geschwindigkeiten – bis zu Schrittgeschwindigkeit – vorgeschrieben.
Auch für festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen außerorts werden Maßnahmen gegen den Fahrzeugführer aus dem Bußgeldkatalog eingeleitet – abhängig von der Höhe der Überschreitung der Geschwindigkeit. Sie reichen in Deutschland von einer Geldbuße von 20 Euro bis zu einem vorübergehenden Fahrverbot von drei Monaten, zwei Punkten in Flensburg und 600 Euro Bußgeld bei Tempoüberschreitungen von über 70 km/h. Diese Strafen wurden am 28. April 2020 für Geschwindigkeitsverstöße außerorts festgelegt:
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
… bis 10 Km/h | 20 € | wohl nicht | ||
… 11 – 15 Km/h | 40 € | wohl nicht | ||
… 16 – 20 Km/h | 60 € | wohl nicht | ||
… 21 – 25 Km/h | 70 € | 1 | hier prüfen | |
… 26 – 30 Km/h | 80 € | 1 | 1 Monat | hier prüfen |
… 31 – 40 Km/h | 120 € | 1 | 1 Monat | hier prüfen |
… 41 – 50 Km/h | 160 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen |
… 51 – 60 Km/h | 240 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen |
… 61 – 70 Km/h | 440 € | 2 | 2 Monate | hier prüfen |
…über 70 Km/h | 600 € | 2 | 3 Monate | hier prüfen |
Verstoß | Strafe | Einspruch? |
… bis 10 Km/h | 20 € | wohl nicht |
… 11 – 15 Km/h | 40 € | wohl nicht |
… 16 – 20 Km/h | 60 € | wohl nicht |
… 21 – 25 Km/h | 70 € | hier prüfen |
… 26 – 30 Km/h | 80 € | hier prüfen |
… 31 – 40 Km/h | 120 € | hier prüfen |
… 41 – 50 Km/h | 160 € | hier prüfen |
… 51 – 60 Km/h | 240 € | hier prüfen |
… 61 – 70 Km/h | 440 € | hier prüfen |
…über 70 Km/h | 600 € | hier prüfen |
Achtung: Die Strafen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland können von dieser Tabelle stark abweichen.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften – wie auf Kraftfahrstraßen und Landstraßen – bestimmt § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO. Für Pkw sowie andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Für alle weiteren Kraftfahrzeuge gelten andere Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Die maximal erlaubte Geschwindigkeit laut Bußgeldkatalog beträgt für folgende Fahrzeuge 80 km/h:
Für folgende Fahrzeuge ist hingegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h vorgesehen:
Diese allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten jedoch selten auf Autobahnen. Hier gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die eine empfohlene maximale Geschwindigkeit darstellt. Diese Richtgeschwindigkeit kann durch Schilder eingeschränkt werden, die eine andere maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit ausweisen. Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es auf Autobahnen nicht. Bei schlechten Straßen- und Wetterverhältnissen, wie Nebel, Schnee oder Regen muss die Geschwindigkeit reduziert werden. Hier können hohe Strafen anfallen, wenn trotz schlechter Sichtverhältnisse zu schnell gefahren wird.
Achtung: Die Nutzung von Radarwarngeräten, die rechtzeitig auf Blitzer aufmerksam machen, ist in Deutschland verboten. Wer erwischt wird, muss 75 Euro zahlen und bekommt einen Punkt.
Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt es nach dem Bußgeldkatalog vom 28. April 2020 zu einem Fahrverbot, wenn die erlaubte Geschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschritten wurde. Außerorts wird das Fahrverbot neben einer variierenden Geldbuße und mindestens einem Punkt in Flensburg stets ausgesprochen, sobald der Führer des Kraftfahrzeugs 26 km/h oder mehr zu schnell fährt.
Bei Kfz-Fahrern, die in den letzten zwei Jahren bereits ein Fahrverbot auferlegt bekommen haben, wird das Fahrverbot wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes gemeinsam mit dem Bußgeldbescheid rechtskräftig. Der betroffene Kfz-Fahrer muss seinen Führerschein für die Dauer des Verbots bei der zuständigen Behörde abgeben. Mit der Abgabe beginnt die Verbotsfrist, Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Sofern der Kfz-Fahrer innerhalb der letzten zwei Jahre kein Fahrverbot erhalten hat, kann er den Zeitpunkt des Beginns des Fahrverbotes wegen einer Geschwindigkeitsübertretung innerorts oder außerorts in einem Zeitraum von vier Monaten frei wählen.