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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

2021: Alle Neuerungen im Bußgeldkatalog 2021

Mit dem neuen Bussgeldkatalog 2021 werden die Strafen härter, zum Beispiel bei zu hoher Geschwindigkeit. Hier lesen Sie alle Änderungen der StVO-Novelle 2021.

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Der neue Bußgeldkatalog 2021 hat lange auf sich warten lassen. Die Verkehrsminister aus Bund und Ländern konnten sich fast zwei Jahre lang nicht auf die neuen Bußen bei Verkehrsverstößen in Deutschland einigen. Nun wurde der neue Bußgeldkatalog festgelegt und vom Bundesrat angenommen: Seit 9. November 2021 gilt die aktuelle Fassung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Ein Fokus bei der Überarbeitung und Erweiterung der Bußen lag auf der verbesserten Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer.

Neue Bußgelder 2021 für Geschwindigkeits- und Parkverstöße

Der neue Bussgeldkatalog 2021 gilt seit 9. November 2021. Welche neuen Bußgelder fallen an?

Größter Streitpunkt bei der StVO-Novelle waren die Strafen bei Tempoverstößen. Es gilt jetzt eine neue hohe Blitzer-Strafe 2021: Wer zu schnell fährt muss das doppelte des bisherigen Bußgeldes zahlen. Dafür drohen keine schnellen Fahrverbote mehr. Ursprünglich sollten bei Geschwindigkeitsverstößen ab 21 km/h innerorts beziehungsweise ab 26 km/h außerorts bereits Fahrverbote verhängt werden. Die Verkehrsminister haben diese Strafe aus dem neuen Bußgeldkatalog aber wieder gestrichen.

Auch das Falschparken und fehlerhafte Halten wird teurer. Hier haben sich die Bußgelder 2021 ebenfalls erhöht – zum Teil sind sie mehr als doppelt so hoch im Vergleich zum alten Bußgeldkatalog. Zudem haben die Verkehrsminister neue Ordnungswidrigkeiten in den Bußgeldkatalog 2021 aufgenommen: Um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen, sind das Halten auf dem Fahrrad-Schutzstreifen und das Parken auf Geh- und Radwegen für über eine Stunde verboten und werden geahndet.

Bußgeldkatalog 2021: Die Änderungen im Überblick

Welcher Bußgeldkatalog gilt 2021? Hier fassen wir alle wichtigen Änderungen und Ergänzungen im neuen Bußgeldkatalog übersichtlich für Sie zusammen:

  • Bußgeldkatalog 2021 zu Geschwindigkeit: Bei Tempoverstößen droht gleich rund das doppelte Bußgeld. Statt 15 Euro werden nun 30 Euro verhängt, wer innerorts bis zu zehn km/h zu schnell fährt. Bei 26 bis 30 km/h außerorts zu viel drohen 150 statt 80 Euro. Hinzu kommt ein Punkt, aber kein Fahrverbot. Das höchste Bußgeld für Geschwindigkeit 2021 liegt nun bei 800 Euro, wenn man innerorts über 70 km/h zu schnell fährt.
  • Parkverstoß 2021: Das Parken auf Rad- und Gehwegen wird teurer: Statt 20 Euro kostete es nun 55 Euro. Geschieht dies über eine Stunde oder mit Behinderung anderer, droht zudem ein Punkt in Flensburg. Neu ist auch: Parkt ein Fahrzeug unzulässig auf einem E-Parkplatz oder einem Carsharing-Parkplatz, kostet das 55 Euro.
  • Halteverstoß 2021: Wer in zweiter Reihe hält, muss jetzt 55 statt 15 Euro bezahlen. Werden andere Verkehrsteilnehmer dabei behindert, drohen sogar 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Eine neue Ordnungswidrigkeit 2021 ist das Halten auf einem mit einer Linie von der Straße abgegrenzten Schutzstreifen für Fahrräder. Dafür drohen 55 Euro.
  • LKW beim Rechtsabbiegen: LKW-Fahrer, die innerorts nicht in Schrittgeschwindigkeit (4 bis max. 11 km/h) abbiegen, müssen 70 Euro zahlen und erhaltenen einen Punkt. Auch das ist eine neue Ordnungswidrigkeit im Bußgeldkatalog 2021.
  • Rettungsgasse: Wer rechtswidrig durch eine Rettungsgasse fährt, muss nun bis zu 320 Euro zahlen und erhält zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Bildet ein Fahrzeug keine Rettungsgasse, kommt zum Bußgeld von 200 Euro und einem Punkt nun ein einmonatiges Fahrverbot.
  • Auto-Posing: Das unnötige Umherfahren mit einem Fahrzeug kostet laut aktuellem Bußgeldkatalog 2021 nun 100 statt 20 Euro. Auch die unnötige Lärm- und Abgasbelästigung wird deutlich teurer: Hier werden 80 Euro fällig, statt vorher 10 Euro.
  • Gehweg oder Radweg falsch befahren: Auch für Rad- und E-Scooter-Fahrer werden die Strafen angehoben. Befahren Sie einen Rad- oder Gehweg zu Unrecht oder in der falschen Richtung, drohen 55 statt 10 Euro.

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