Diese Nebenkosten können Mieter von der Steuer
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
- Reinigungskosten für Treppenhaus und Flure
- Kosten für Schnee- und Räumdienste
- Gartenpflege
- Hausmeistertätigkeiten
- Winterdienst
- Ungezieferbekämpfung
- Straßenreinigung
- Handwerkerleistungen:
- Wartung und Austausch von Zählern
- Schornsteinfegerkosten
- Wartungsarbeiten an Heizung und Wasserversorgung
- Dachrinnenreinigung
- Dach- und Fassadenarbeiten
- Wartung der Feuermelder
- Austausch von Verbrauchszählern
- Heizungswartung
Wichtige Punkte:
- Nur die Arbeits- und Lohnkosten sind absetzbar, nicht die Materialkosten.
- 20% der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro abgesetzt werden.
- Bei Handwerkerleistungen können 20% der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro geltend gemacht werden.
- Die Kosten müssen in der Nebenkostenabrechnung detailliert aufgeführt sein.
- Zahlungen müssen per Überweisung oder Lastschrift erfolgt sein.
Nicht absetzbar sind:
- Strom-, Wasser- und Heizkosten
- Müllgebühren
- Grundsteuer
- Kosten für Kabelanschlüsse
Mieter sollten ihre Nebenkostenabrechnung sorgfältig prüfen und die relevanten Beträge in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ ihrer Steuererklärung eintragen.