Diese Nebenkosten können Mieter von der Steuer 

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

  • Reinigungskosten für Treppenhaus und Flure
  • Kosten für Schnee- und Räumdienste
  • Gartenpflege
  • Hausmeistertätigkeiten
  • Winterdienst
  • Ungezieferbekämpfung
  • Straßenreinigung
  1. Handwerkerleistungen:
  • Wartung und Austausch von Zählern
  • Schornsteinfegerkosten
  • Wartungsarbeiten an Heizung und Wasserversorgung
  • Dachrinnenreinigung
  • Dach- und Fassadenarbeiten
  • Wartung der Feuermelder
  • Austausch von Verbrauchszählern
  • Heizungswartung

Wichtige Punkte:

  • Nur die Arbeits- und Lohnkosten sind absetzbar, nicht die Materialkosten.
  • 20% der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro abgesetzt werden.
  • Bei Handwerkerleistungen können 20% der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro geltend gemacht werden.
  • Die Kosten müssen in der Nebenkostenabrechnung detailliert aufgeführt sein.
  • Zahlungen müssen per Überweisung oder Lastschrift erfolgt sein.

Nicht absetzbar sind:

  • Strom-, Wasser- und Heizkosten
  • Müllgebühren
  • Grundsteuer
  • Kosten für Kabelanschlüsse

Mieter sollten ihre Nebenkostenabrechnung sorgfältig prüfen und die relevanten Beträge in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ ihrer Steuererklärung eintragen.

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