Welche Kosten können vom Vermieter mit der Kaution verrechnet werden?

Der Vermieter darf die Mietkaution für folgende Kosten und Ansprüche aus dem Mietverhältnis verwenden:

  • Ausstehende Mietzahlungen: Wenn der Mieter mit Mietzahlungen im Rückstand ist, kann der Vermieter diese aus der Kaution begleichen.
  • Offene Nebenkostennachzahlungen: Für noch nicht beglichene Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen darf der Vermieter die Kaution verwenden.
  • Schäden an der Wohnung: Kosten für Reparaturen von Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen und vom Mieter verursacht wurden, können mit der Kaution verrechnet werden.
  • Nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen: Wenn der Mieter vertraglich zu Schönheitsreparaturen verpflichtet war, diese aber nicht durchgeführt hat, kann der Vermieter die Kosten dafür von der Kaution abziehen.
  • Kosten für die Beseitigung baulicher Veränderungen: Falls der Mieter unerlaubte bauliche Veränderungen vorgenommen hat, die rückgängig gemacht werden müssen.
  • Ersatz für fehlende oder beschädigte Inventargegenstände: Wenn zur Mietsache gehörende Gegenstände fehlen oder beschädigt sind.
  • Reinigungskosten: Wenn der Mieter die Wohnung in einem unsauberen Zustand hinterlässt, kann der Vermieter notwendige Reinigungskosten von der Kaution abziehen.

    Es ist wichtig zu beachten, dass der Vermieter nur für berechtigte und nachweisbare Forderungen aus dem Mietverhältnis die Kaution verwenden darf. Er muss dem Mieter eine detaillierte Abrechnung vorlegen und darf die Kaution nicht für andere Zwecke einbehalten.

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