Was ist zu beachten bei der Kündigung der Wohnung durch den Vermieter
Bei der Kündigung einer Wohnung durch den Vermieter sind folgende wichtige Punkte zu beachten:
- Kündigungsgrund:
Der Vermieter benötigt einen triftigen Grund für die Kündigung, wie z.B.:
- Eigenbedarf
- Erhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter
- Hinderung an angemessener wirtschaftlicher Verwertung
- Schriftform:
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig vom Vermieter unterschrieben sein. - Begründung:
Der Kündigungsgrund muss im Kündigungsschreiben konkret benannt und erläutert werden. - Kündigungsfristen:
Je nach Mietdauer gelten unterschiedliche Fristen:
- Bis 5 Jahre: 3 Monate
- 5-8 Jahre: 6 Monate
- Über 8 Jahre: 9 Monate
- Zustellung:
Die Kündigung muss dem Mieter nachweisbar zugehen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. - Sozialklausel:
Der Mieter kann der Kündigung widersprechen, wenn sie eine besondere Härte darstellt (z.B. hohes Alter, Krankheit). - Fristlose Kündigung:
Nur bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen möglich, z.B. Mietrückstand von mehr als 2 Monatsmieten. - Räumungsklage:
Wenn der Mieter nicht auszieht, muss der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. - Kündigungsschutz:
In bestimmten Fällen (z.B. Sozialwohnungen) gelten besondere Schutzrechte für Mieter. - Beratung einholen:
Bei Unsicherheiten sollten sowohl Vermieter als auch Mieter rechtlichen Rat einholen.
Der Vermieter sollte alle formalen und inhaltlichen Anforderungen sorgfältig beachten, da Fehler die Kündigung unwirksam machen können.